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Bin ich als Mieter verpflichtet zu heizen? Vorsicht, teure Konsequenzen drohen

Vermieter müssen Heizmöglichkeiten für Mieter gewährleisten. Doch heißt das auch, dass ihr als Mieter zwangsläufig heizen müsst? So sieht die Gesetzeslage aus.

Mieter sind gesetzlich nicht verpflichtet zu heizen. Wer jedoch gar nicht heizt, riskiert trotzdem rechtliche Konsequenzen.
Mieter sind gesetzlich nicht verpflichtet zu heizen. Wer jedoch gar nicht heizt, riskiert trotzdem rechtliche Konsequenzen. (Quelle: lucadp/depositphotos.com)
  1. Ist der Mieter verpflichtet im Winter zu heizen?
  2. Was passiert, wenn der Mieter nicht heizt?
  3. Wie muss ich als Mieter heizen?
  4. Welche Temperatur kann ein Mieter verlangen?

Immer dann, wenn sich der Sommer verabschiedet und Väterchen Frost zurückkehrt, steht ihr als Mieter erneut vor der Frage, ab wann und wie oft ihr heizen solltet. Da die Heizkosten in den letzten Jahren stark gestiegen sind, überlegen sich viele zweimal, ob sie die Heizung tatsächlich anwerfen oder doch lieber mit Jacke und Decke in der Wohnung sitzen. Das kann am Ende aber noch teurer werden.

Ist der Mieter verpflichtet im Winter zu heizen?

Aber warum? Gibt es eine gesetzliche Heizpflicht für Mieter? Hier können wir euch erst einmal beruhigen. Laut dem Versicherungsunternehmen Ergo sind Mieter gesetzlich nicht zum Heizen verpflichtet. Theoretisch ist es euch damit auch erlaubt, die Heizung den gesamten Winter über ausgeschaltet zu lassen. Doch ganz so einfach ist es leider nicht.

Denn auch wenn ihr als Mieter nicht zwangsweise heizen müsst, seid ihr dazu verpflichtet, die Unversehrtheit eurer Mietsache zu gewährleisten und zu verhindern, dass diese beeinträchtigt wird. Vereinfacht gesagt: Eure Wohnung darf nicht beschädigt werden. Das ist den meisten Mietern sicherlich bekannt, doch schließt das eben auch Schäden ein, die durch niedrige Temperaturen entstehen.

Mieter muss Schäden durch Kälte verhindern

Im Winter lieber zur Decke statt zum Thermostat greifen? Das kann auf Dauer teurer werden, als regelmäßig zu heizen.
Im Winter lieber zur Decke statt zum Thermostat greifen? Das kann auf Dauer teurer werden, als regelmäßig zu heizen. (Quelle: HayDmitriy/depositphotos.com)

Heizt ihr eure Wohnung im Winter nicht, steigt auf Dauer die Luftfeuchtigkeit. Das wiederum führt dazu, dass sich in den Ecken Schimmel bildet. Ein nicht zu unterschätzender "Schaden", den ihr als Mieter zu verantworten habt. Aber auch einfache Feuchtigkeit, die feste Bestandteile der Wohnung beschädigt, gilt bereits als Schaden.

Wer übrigens denkt, er könne der Feuchtigkeit mit einem Luftentfeuchter entgegenwirken, der irrt. Dafür müssten extrem leistungsstarke Geräte verwendet werden. Außerdem müsstet ihr konstant die Luftfeuchtigkeit mit einem Hygrometer nachmessen, um keine kritischen Werte zu überschreiten. In Altbauten käme hinzu, dass sich aufgrund der Baustruktur so schnell Kondenswasser an den Wänden sammelt, dass ein Luftentfeuchter gar nicht hinterher käme.

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Was passiert, wenn der Mieter nicht heizt?

Die Konsequenz: Als Mieter müsst ihr entstandenen Schaden entweder kostenpflichtig beseitigen lassen oder Schadensersatz an den Vermieter zahlen. Um euch einen kleinen Einblick von den Kosten zu geben: Eine rund vier Quadratmeter große Schimmelfläche professionell beseitigen zu lassen, kostet inklusive Gutachten, Kontrollmessung und neuer Wandverkleidung locker zwischen 700 und 1.200 Euro. Bei umfassendem Gutachten wird es noch deutlich teurer.

Darüber hinaus drohen weitere rechtliche Konsequenzen, wenn ihr als Mieter wiederholt bewusst oder grob fahrlässig nicht heizt. Im schlimmsten Fall kann am Ende sogar eine Kündigung des Mietvertrages drohen.

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Mit dem Herbst kommt bei vielen die Frage auf, ab wann geheizt werden muss. Experten geben klare Empfehlungen, bei welchen Außentemperaturen höchste Eile geboten ist.

Wie muss ich als Mieter heizen?

Deshalb empfiehlt der Deutsche Mieterbund, in der Heizperiode die Heizung so einzustellen, dass die Temperatur in der Wohnung tagsüber zwischen 20 und 22 Grad Celsius liegt. Nachts genügt auch eine Temperatur von 18 Grad Celsius, insbesondere in wärmeren Nächsten. Die Heizperiode beginnt in der Regel am 1. Oktober und endet am 30. April, sie kann sich aber je nach Wetterbegebenheiten verschieben.

Als Mieter solltet ihr für eine gewisse Mindesttemperatur in der Wohnung sorgen, um Feuchtigkeit und Schimmel vorzubeugen.
Als Mieter solltet ihr für eine gewisse Mindesttemperatur in der Wohnung sorgen, um Feuchtigkeit und Schimmel vorzubeugen. (Quelle: Netzwelt)

Welche Temperatur kann ein Mieter verlangen?

Der Vermieter ist seinerseits dazu verpflichtet, die Heizanlage so zu konfigurieren, dass ihr als Mieter tagsüber auch die angesprochene Mindesttemperatur von 20 bis 22 Grad erreichen könnt. Zwischen 23:00 Uhr und 6:00 Uhr morgens ist auch eine Maximaltemperatur von 18 Grad Celsius zulässig.

Kommt der Vermieter dieser Verpflichtung nicht nach, drohen ihm natürlich auch Konsequenzen. Wird beim Heizen etwa nicht die oben angegebenen Mindesttemperaturen erreicht, könnt ihr eine Mietminderung fordern. Geht die Heizung im Winter gar nicht mehr, sind sogar Mietminderungen von 100 Prozent zulässig, wenn der Vermieter den Mangel nicht beseitigt. Drohen gesundheitliche Schäden wegen eines längeren Heizungsausfalls, ist sogar eine fristlose Kündigung des Mietverhältnisses vom Mieter zulässig.

Nachweispflicht beachten

Da ihr als Mieter in der Beweispflicht seid, solltet ihr Fehlverhalten des Vermieters in Bezug auf die Heizung stets dokumentieren und schnellstmöglich einen Gutachter hinzuziehen, wenn der Mangel bestehen bleibt. Es kann auch helfen, sich mit anderen betroffenen Mieter auszutauschen, damit man im Zweifelsfall Zeugen hat.

Wenn ihr als Mieter ganz auf Nummer sicher gehen wollt, dass eure Wohnung immer die nötige Wärme hat, raten wir euch zum Kauf eines smarten Heizkörperthermostats. Damit könnt ihr eure Heizung nicht nur von unterwegs aus steuern und immer eine konstante Temperatur gewährleisten, die Geräte helfen euch auch dabei, Energie zu sparen.

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