ACTION CAMS

Filmverbot für Action-Cams: An diesen Orten macht ihr euch strafbar

Nicht nur das Filmen mit handelsüblichen Kameras, auch Aufnahmen mit Action-Cams unterliegen vielen Gesetzen. An bestimmten Orten ist es sogar gänzlich verboten, zu filmen. Es drohen harte Strafen.

Mit dem Einsatz von Action-Cams solltet ihr insbesondere an belebten Plätzen sehr vorsichtig sein.
Mit dem Einsatz von Action-Cams solltet ihr insbesondere an belebten Plätzen sehr vorsichtig sein. (Quelle: AY_PHOTO/depositphotos.com / Bildmontage mit KI)

Eine Action-Cam ist die ideale Wahl, wenn ihr schnelle Bewegungen ruckelfrei filmen wollt - beispielsweise beim Sport oder unterwegs. Doch wer zur Action-Cam greift, sollte sich über rechtliche Einschränkungen im Klaren sein. In Deutschland gelten beim Filmen Einschränkungen, die Persönlichkeitsrechte und Datenschutz betreffen.

Unbemerkte Mitschnitte von Personen, Autos oder geschützten Orten können rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Damit ihr diese und andere Konflikte mit dem Gesetz vermeidet, haben wir für euch die wichtigsten Regelungen für den Einsatz mit Action-Cam zusammengefasst.

Personen nicht ohne Zustimmung filmen

Das Filmen einzelner Personen ist grundsätzlich nur mit deren Einwilligung zulässig. Dies ergibt sich aus § 22 Kunsturhebergesetz (KUG), wonach Aufnahmen ausschließlich mit Zustimmung verbreitet oder veröffentlicht werden dürfen.

Auch Tonaufnahmen unterliegen rechtlichen Vorgaben: Nehmt ihr nicht-öffentliche Gespräche ohne Zustimmung der Beteiligten auf, macht ihr euch gemäß § 201 Strafgesetzbuch (StGB) strafbar. Wird eure Action-Cam mit Mikrofon genutzt, kann dies bereits als Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes gewertet werden.

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Drohne mit Kamera fliegen: Auf diese Regeln müsst ihr achten, sonst drohen bis zu 10 Jahre Haft Diese Regeln gelten in Deutschland

Für das Fliegen von Kameradrohnen gibt es strenge Gesetze, vor allem in Bezug auf Datenschutz und die Flugsicherheit. Bei Nichteinhaltung drohen harte Strafen. Was ihr beim Fliegen beachten müsst.

Darüber hinaus stellt das heimliche Filmen in Wohnungen oder auf Privatgrundstücken häufig einen Verstoß gegen § 201a StGB dar. Auch eine spätere Löschung des Materials schützt dann nicht vor Konsequenzen, wenn die Aufzeichnung mit der Action-Cam bereits erfolgt ist.

Action-Cams und Dashcams im Straßenverkehr

Dashcams im Straßenverkehr, darunter auch Action-Cams am Helm oder am Motorradlenker befestigte Geräte, sind nicht grundsätzlich verboten. Dennoch verstoßen dauerhafte und anlasslose Aufzeichnungen gegen die Europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), da sie personenbezogene Daten unzulässig verbreiten könnten.

Eigene Aufnahmen aus der EGO-Perspektive stellen grundsätzlich kein Problem dar - solange ihr nicht auf fremdem Privatgelände unterwegs seid und ihr keine fremden Gesichter filmt.
Eigene Aufnahmen aus der EGO-Perspektive stellen grundsätzlich kein Problem dar - solange ihr nicht auf fremdem Privatgelände unterwegs seid und ihr keine fremden Gesichter filmt. (Quelle: netzwelt)

Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (VI ZR 233/17) vom 15. Mai 2018 dürfen Dashcam-Aufnahmen zwar in Ausnahmefällen, etwa bei Verkehrsunfällen, als Beweismittel eingesetzt werden. Das bedeutet jedoch nicht, dass ihr dauerhaft mitschneiden dürft. Stattdessen kommt es immer auf die Verhältnismäßigkeit an: Die Aufzeichnung muss konkret begründet und datenschutzrechtlich vertretbar sein.

Vorsicht bei Veröffentlichung und Weitergabe

Besonders problematisch wird es, wenn ihr eure Action-Cam-Aufnahmen veröffentlicht oder beispielsweise auf Social-Media-Plattformen teilt. Habt ihr euch keine ausdrückliche Zustimmung der gefilmten Personen eingeholt, ist dies in der Regel unzulässig.

Auch hier gelten erneut die Vorschriften des Kunsturhebergesetzes, ergänzt durch die DSGVO, insbesondere wenn Gesichter, Kfz-Kennzeichen oder andere identifizierbare Merkmale sichtbar sind. Das gilt auch für das Hochladen von Aufnahmen, die Unfälle oder Ordnungswidrigkeiten dokumentieren.

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Wusstet ihr, dass ihr auch euer Smartphone als Action-Cam verwenden könnt? Zwar gelten hierbei die gleichen rechtlichen Regeln, dafür müsst ihr jedoch nicht in zusätzliches Equipment investieren. Lest hier, wie ihr euer Smartphone für Actionaufnahmen einsetzt.

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