Filmverbot für Action-Cams: An diesen Orten macht ihr euch strafbar
Nicht nur das Filmen mit handelsüblichen Kameras, auch Aufnahmen mit Action-Cams unterliegen vielen Gesetzen. An bestimmten Orten ist es sogar gänzlich verboten, zu filmen. Es drohen harte Strafen.
- An bestimmten Orten und unter bestimmten Umständen dürft ihr mit eurer Action-Cam nicht filmen.
- Im Strafgesetzbuch, der DSGVO und dem Kunsturhebergesetz sind entsprechende Regelungen für das Filmen vorgeschrieben.
- Wer sich nicht daran hält, muss mit Bußgeldern und anderen Strafen rechnen.
Eine Action-Cam ist die ideale Wahl, wenn ihr schnelle Bewegungen ruckelfrei filmen wollt - beispielsweise beim Sport oder unterwegs. Doch wer zur Action-Cam greift, sollte sich über rechtliche Einschränkungen im Klaren sein. In Deutschland gelten beim Filmen Einschränkungen, die Persönlichkeitsrechte und Datenschutz betreffen.
Unbemerkte Mitschnitte von Personen, Autos oder geschützten Orten können rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Damit ihr diese und andere Konflikte mit dem Gesetz vermeidet, haben wir für euch die wichtigsten Regelungen für den Einsatz mit Action-Cam zusammengefasst.
Personen nicht ohne Zustimmung filmen
Das Filmen einzelner Personen ist grundsätzlich nur mit deren Einwilligung zulässig. Dies ergibt sich aus § 22 Kunsturhebergesetz (KUG), wonach Aufnahmen ausschließlich mit Zustimmung verbreitet oder veröffentlicht werden dürfen.
Auch Tonaufnahmen unterliegen rechtlichen Vorgaben: Nehmt ihr nicht-öffentliche Gespräche ohne Zustimmung der Beteiligten auf, macht ihr euch gemäß § 201 Strafgesetzbuch (StGB) strafbar. Wird eure Action-Cam mit Mikrofon genutzt, kann dies bereits als Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes gewertet werden.
Für das Fliegen von Kameradrohnen gibt es strenge Gesetze, vor allem in Bezug auf Datenschutz und die Flugsicherheit. Bei Nichteinhaltung drohen harte Strafen. Was ihr beim Fliegen beachten müsst.
Darüber hinaus stellt das heimliche Filmen in Wohnungen oder auf Privatgrundstücken häufig einen Verstoß gegen § 201a StGB dar. Auch eine spätere Löschung des Materials schützt dann nicht vor Konsequenzen, wenn die Aufzeichnung mit der Action-Cam bereits erfolgt ist.
Action-Cams und Dashcams im Straßenverkehr
Dashcams im Straßenverkehr, darunter auch Action-Cams am Helm oder am Motorradlenker befestigte Geräte, sind nicht grundsätzlich verboten. Dennoch verstoßen dauerhafte und anlasslose Aufzeichnungen gegen die Europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), da sie personenbezogene Daten unzulässig verbreiten könnten.
Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (VI ZR 233/17) vom 15. Mai 2018 dürfen Dashcam-Aufnahmen zwar in Ausnahmefällen, etwa bei Verkehrsunfällen, als Beweismittel eingesetzt werden. Das bedeutet jedoch nicht, dass ihr dauerhaft mitschneiden dürft. Stattdessen kommt es immer auf die Verhältnismäßigkeit an: Die Aufzeichnung muss konkret begründet und datenschutzrechtlich vertretbar sein.
Vorsicht bei Veröffentlichung und Weitergabe
Besonders problematisch wird es, wenn ihr eure Action-Cam-Aufnahmen veröffentlicht oder beispielsweise auf Social-Media-Plattformen teilt. Habt ihr euch keine ausdrückliche Zustimmung der gefilmten Personen eingeholt, ist dies in der Regel unzulässig.
Auch hier gelten erneut die Vorschriften des Kunsturhebergesetzes, ergänzt durch die DSGVO, insbesondere wenn Gesichter, Kfz-Kennzeichen oder andere identifizierbare Merkmale sichtbar sind. Das gilt auch für das Hochladen von Aufnahmen, die Unfälle oder Ordnungswidrigkeiten dokumentieren.
Insta360, DJI oder GoPro - wer hat die Nase vorn? Wir haben fünf aktuelle Action-Cams getestet und zeigen, welches Modell für Bike-Abenteuer, Vlogs oder Urlaubsclips am besten geeignet ist.
Wusstet ihr, dass ihr auch euer Smartphone als Action-Cam verwenden könnt? Zwar gelten hierbei die gleichen rechtlichen Regeln, dafür müsst ihr jedoch nicht in zusätzliches Equipment investieren. Lest hier, wie ihr euer Smartphone für Actionaufnahmen einsetzt.
Nichts verpassen mit dem NETZWELT-Newsletter
Jeden Freitag: Die informativste und kurzweiligste Zusammenfassung aus der Welt der Technik!