AKTUELLE BETRUGSWARNUNGEN

Phishing nicht gleich Phishing: In diesem Fall zahlt die Versicherung nicht

Fallt ihr auf Betrugsversuche rein und verliert Geld, kann die Versicherung den Schaden decken. Doch trotz Internetschutz greift sie nicht immer. Das müsst ihr wissen.

Der Schock ist groß, wenn ihr keine Erstattung von der Versicherung erhaltet.
Der Schock ist groß, wenn ihr keine Erstattung von der Versicherung erhaltet. (Quelle: Krakenimages.com/depositphotos.com)

Phishing-Angriffe gehören längst zum Alltag. Cyberkriminelle geben sich dabei etwa per E-Mail, SMS oder Anruf als Bank oder Behörde aus, um an sensible Informationen von euch zu gelangen. Sie behaupten zum Beispiel, euer Konto sei gesperrt oder es habe einen verdächtigen Zugriff gegeben. Oft sitzt der Schock so tief, dass ohne groß nachzudenken auf einen Link geklickt oder Codes weitergeben werden.

Dann können die Betrüger in Ruhe euer Bankkonto plündern oder in eurem Namen shoppen. Der Irrglaube ist weitverbreitet, dass Banken oder Versicherungen den finanziellen Schaden einfach ersetzen. Doch ganz so einfach ist es nicht. Ein aktueller Beschluss des Landgerichts Bielefeld (Az. 22 S 81/25) sorgt für Klarheit.

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Klägerin verliert 5.000 Euro

In dem konkreten Fall forderte eine Kundin der Volksbank von ihrer Hausratversicherung mit Internetschutz die Erstattung für einen durch SMS ausgelösten Phishing‑Angriff. Die Täter hatten sie per SMS zu einer falschen Seite geleitet, ihre Daten abgegriffen und anschließend eine digitale Girocard erstellt, mit der Einkäufe von fast 4.860 Euro getätigt wurden.

Doch die Versicherung verweigerte die Zahlung - mit Erfolg vor Gericht. Der Phishing‑Angriff war per SMS erfolgt, nicht per E‑Mail, und die Vertragsbedingungen deckten nur "gefälschte E‑Mail‑Angriffe" ab. Auch die Argumentation der Klägerin, dass "E-Mail" als Oberbegriff für elektronische Nachrichten zu verstehen sei, wurde zurückgewiesen. Das Gericht urteilte: Eine SMS sei "keinesfalls gleichartig" mit einer E‑Mail, sodass kein Versicherungsfall vorlag.

Selbst der Versuch der Betroffenen, es handle sich bei dem Betrug um Pharming, scheiterte. Dabei wird vorausgesetzt, dass das Opfer eine Zahlung ausführt, da es die gefälschte Webseite für echt hält. Die Geschädigte tätigte jedoch keine Überweisung, sondern autorisierte die Erstellung einer digitalen Girocard.

Details sind entscheidend

Dieses Gerichtsverfahren zeigt, wie wichtig die genaue Kenntnis der Versicherungsbedingungen ist. Wenn ihr euch gegen digitale Betrugsmaschen absichern möchtet, müsst ihr darauf schauen, welche Angriffsformen wirklich abgedeckt sind. Viele Policen decken nur Betrugsformen ab, bei denen Dritte über eine gefälschte E‑Mail an Daten gelangen.

Angriffe über SMS oder andere Kanäle, Aktivierungscodes für Kartenfreischaltungen oder indirekte Zahlungsvorgänge bleiben oft ausgeschlossen. Auch wenn ihr selbst Login-Daten, TANs oder Bestätigungscodes eingebt, kann die Versicherung das als "Mitwirkung" am Schaden werten. Selbst wenn ihr getäuscht wurdet, kann das dazu führen, dass ihr auf den Kosten sitzen bleibt.

Das solltet ihr beachten

Damit ihr gar nicht erst in solche Situationen kommt, ist vor allem Vorsicht wichtig. Eure Bank wird euch niemals per SMS oder Mail auffordern, eine TAN einzugeben oder einen Aktivierungscode zu bestätigen. Im Zweifel solltet ihr immer direkt bei der Bank anrufen. Aber niemals über die Nummer, die in der Nachricht steht, sondern über die offizielle Telefonnummer auf der Webseite oder Bankkarte.

Außerdem lohnt es sich, einmal in Ruhe euren Versicherungsvertrag durchzusehen - besonders, was unter Begriffe wie "Internetschutz" oder "Phishing" verstanden wird. Viele Formulierungen sind kompliziert, aber ihr könnt bei eurer Versicherung nachfragen, wie der Schutz im Fall von Phishing genau aussieht. Manche Verträge lassen sich erweitern oder anpassen.

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