Karlsruhe: Vorratsdatenspeicherung gestoppt
Verbraucherschutz | 02.03.2010
Das Bundes-verfassungsgericht in Karlsruhe beschloss am Dienstag, dem 2. März 2010, in einem Urteil, dass das Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung gegen das deutsche Grundgesetz verstößt und somit verfassungswidrig ist. Somit kippten die Richter zur Freude vieler Datenschützer die umstrittene Vorratsdatenspeicherung.
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