Gesetzesänderung: Bußgelder für unerlaubte Werbeanrufe
Verbraucherschutz | 04.08.2009
Heute tritt die Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb zur Eindämmung von verbotenen Werbeanrufen in Kraft. Unternehmen, die gegen das Verbot unerlaubter Telefonwerbung verstoßen, drohen nun Bußgelder in Höhe von bis zu 50.000 Euro. Verbrauchern erleichtert das Gesetz den Ausstieg aus telefonisch abgeschlossenen Verträgen.
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