Gesetzesänderung: Bußgelder für unerlaubte Werbeanrufe Gesetzesänderung: Bußgelder für unerlaubte Werbeanrufe Verbraucherschutz | 04.08.2009

Heute tritt die Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb zur Eindämmung von verbotenen Werbeanrufen in Kraft. Unternehmen, die gegen das Verbot unerlaubter Telefonwerbung verstoßen, drohen nun Bußgelder in Höhe von bis zu 50.000 Euro. Verbrauchern erleichtert das Gesetz den Ausstieg aus telefonisch abgeschlossenen Verträgen.


Trackback setzen

Benutzen Sie folgende Trackback-Url, um einen Trackback für diesen Artikel zu setzen.


Trackbacks zu diesem Artikel

Es sind noch keine Trackbacks zu diesem Artikel vorhanden