Ein Ende der Abmahnwelle ist in Sicht: Neue Leitlinien empfehlen den Staatsanwälten, Verfahren gegen Filesharer nur noch bei gewerblicher Nutzung einzuleiten. Was Gelegenheits-Tauscher freuen dürfte, sieht die Unterhaltungsindustrie als Freifahrtschein an.
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