RapidShare vs. GEMA: Netzwelt befragte beide zum Urteil RapidShare vs. GEMA: Netzwelt befragte beide zum Urteil Filesharing | 10.02.2008

Die GEMA erwirkte ein Urteil, dass der Hoster RapidShare urheberrechtlich geschützte Musiktitel vorab kontrollieren muss. Das ist nach der Meinung von Rapidshare unmöglich. Der Filehoster legte Berufung ein. Netzwelt sprach mit den beiden Kontrahenten.


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