P2P-Ratgeber
P2P steht für "Peer-to-Peer" Connection, was wiederum die Verbindung zweier Computer miteinander beschreibt. Auch unter dem Kürzel P2P bekannt. Ein P2P-Ratgeber (z.B. Webseite, Forum , Blog etc.) kann Nutzer und Anwender über die Möglichkeiten, Funktionen, Gefahren und weiteren Informationen zu Tauschbörsen beraten.
Verwandte BegriffeInternet, Abmahnung, Urheberrecht, Filesharing, Peer, Software, Download, Verbraucher, Kazaa, Server
Mal Hand aufs Herz: Welcher männliche Internetnutzer ist beim Surfen durch das Netz noch nie über einen Pornofilm gestolpert? Es müssen noch nicht einmal die Schmuddelecken des Netzes sein, in denen man sich gerade herumtreibt - Sex war im Internet praktisch von Beginn an omnipräsent. Auch in den P2P-Netzen werden fleißig Pornos getauscht. Filesharer setzten sich jedoch beim Tausch von Pornos erheblichen rechtlichen Gefahren aus: Wer Pornos in Tauschbörsen anbietet, macht diese insbesondere Kindern und Jugendlichen zugänglich - und das ist verboten.
Ein besonderes Problem, das sich bei den zahlreichen Filesharing-Verfahren stellt, ist die Haftung der Eltern für ihre Kinder. Normalerweise ist der Internetanschluss über den Musikstücke heruntergeladen worden sind, auf einen Erwachsenen registriert. Gegen diese Person wird dann auch zunächst das Strafverfahren eingeleitet. Haben in Wirklichkeit dessen Kinder die Urheberrechtsverletzung begangen, beginnt das rechtliche Problem der Eltern-Haftung.
Im Zusammenhang mit den Ermittlungen gegen eDonkey-Nutzer hat der auf Internet-Recht spezialisierte Anwalt Christian Solmecke von der Kanzlei Michael Rechtsanwälte und Notare eine juristische Einschätzung zur Rechtslage abgegeben. Darin erklärt Solmecke, der im Raum Köln, Düsseldorf, Wuppertal mehrere Betroffene vertritt, wer in der Beweispflicht ist, ob Eltern für die Kinder haften und ob Filesharing generell illegal ist.
Der DSL-Anbieter QSC hat seinen Kunden jetzt mitgeteilt, dass man in Zukunft keine Daten mehr über die Nutzung von Flatrate-Angeboten speichern wird. Auf Anfrage von Netzwelt bestätigte QSC: Dies betrifft auch Verbindungsdaten, die das eindeutige Zuordnen dynamischer IP-Adressen ermöglichen. Datenschützer düfte dies freuen, doch den großen Plattenfirmen ist es ein Dorn im Auge.
Im Interview mit netzwelt beantwortet Bundesjustizministerin Brigitte Zypries vier Fragen zum Wegfall der Bagatellklausel, wer dafür verantwortlich ist, was sich ändert und was nicht. Fazit: Wenn sich die Industrie so laut beschwert, kann der Verbraucher nicht schlecht weggekommen sein.
Immer wieder tauchen im netzwelt-Forum Fragen zum Urheberrecht auf: Ist das Kopieren von Musik-CDs erlaubt? Warum werden Tauschbörsen von der Musikindustrie immer als illegal bezeichnet? Wo liegt der rechtliche Unterschied zwischen einem Down- und einem Upload von Musik- oder Filmdateien? Um diese und andere Fragen zu klären, hier nochmal ein kleiner Ratgeber zum Thema Filesharing vs. Urheberrecht.
Wachsender juristischer Druck treibt derzeit immer mehr P2P-Anbieter zur Aufgabe. Die Tauschbörsen-Netze selbst sollten davon aufgrund ihrer dezentralen Architektur eigentlich nicht betroffen sein. In der Praxis entpuppen sich jedoch Host Cache-Server als wunder Punkt, der Netze praktisch über Nacht zum Erliegen bringen kann.
Es ist so eine Sache mit den Ports . Sind sie geöffnet, kommt das einer Einladung für Hacker, Spyware und andere Spione gleich. Werden sie geschlossen, zum Beispiel mittels einer Firewall auf Rechner und Router, verweigern diverse Programme den Dienst, darunter vor allem Filesharing-Tools . Diese Übersicht zeigt, welche Ports für welche Dienste geöffnet sein müssen.
Gestern das Album von Robbie Williams, heute den aktuellen Blockbuster, morgen schwedische Gardinen - Filesharing ist ein beliebter, wenn auch gefährlicher Volkssport. Ob allerdings jeder Sauger sofort in den Bau soll, darüber haben die großen deutschen Parteien ganz unterschiedliche Meinungen. Auch das Recht auf private Kopien bewerten die einzelnen Fraktionen sehr unterschiedlich.
Filesharing-Netzwerke besitzen nicht nur eine scheinbar unerschöpfliche Menge an Videos, MP3s und allerlei anderes Zeug. Neben Fakes, also zerstörten oder unnützen Dateien, finden sich häufiger auch Viren in Kazaa, eDonkey und Co. Mit ein paar Handgriffen kann sich der Nutzer vor den Gefahren schützen - netzwelt.de zeigt Ihnen wie.
Tauschbörsen sind eine feine Sache: Filme, MP3s, Software und alles andere, was sich in ein Dateiformat pressen lässt, kommt frei Haus und quasi kostenlos. Legal ist das alles nicht immer, doch neben dem Risiko, erwischt zu werden, gibt es eine zweite, wesentlich größere Gefahr: Versehentlich freigegebene Dateien. Netzwelt.de recherchierte und fand einige überaus brisante Dinge im Web.
Eine neue Informationsbroschüre zum Thema Filesharing ist jetzt von der IFPI (International Federation of the Phonographic Industry) in Zusammenarbeit mit dem Bundesverband der Phonographischen Wirtschaft herausgegeben worden.
In den Pressemitteilungen der Musikindustrie ließt man im Bezug auf P2P-Börsen immer wieder von "illegalen Musikangeboten" oder "illegalen Tauschbörsen". Doch was genau ist bei der Benutzung von Tauschbörsen wie Kazaa, eDonkey oder BitTorrent illegal?
Fakedateien, dahinter verbergen sich Viren und Loopdateien oder anderer Datenschrott, der die Datenleitung blockiert und Filesharing zu einer Geduldsprobe oder zu einem Lottospiel werden lässt. Wir zeigen in einem Workshop, wie man das Netz sauber hält.

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