Hackerparagraph
Ende Mai 2007 wurde im Bundestag ein Gesetz verabschiedet, welches die Beschaffung und Verbreitung von Zugangscodes zu zugangsgeschützten Daten und die Herstellung von hierzu dienlichen Tools unter Strafe stellt. § 202c des deutschen Strafgesetzbuches (StGB) wird seitdem umgangssprachlich auch als Hackerparagraph bezeichnet. Gutartige Tätigkeiten, die beispielsweise der IT-Sicherheit dienen, sind unter diesem Paragraphen nicht strafbar.
Verwandte BegriffeBSI, Interview, Business, Staatsanwaltschaft, Handy, netzwelt, Tool, Blog, Tags, Bitkom
Für Nutzer des Google Browsers Chrome gibt es ein kleines, aber nützliches Tool namens ChromePass. Die Anwendung ermöglicht es, Passwörter sowie Benutzernamen anzuzeigen und aufzulisten, die im Google Chrome-Browser gespeichert wurden.
Der Hackerparagraf sorgt nach wie vor für viel Aufregung. Der Diplom-Informatiker Michael Kubert ist einen drastischen Schritt gegangen, um die entstandene Panik einzudämmen: Er hat sich selber für den Gebrauch und das Bereitstellen von Hackertools angezeigt.
Ein Regierungsentwurf verbreitet Schrecken: Durch eine Änderung des so genannten Hackerparagrafen soll der Besitz, die Herstellung und die Verbreitung von Werkzeugen, mit denen man Daten ausspähen kann, in Deutschland strafbar werden. Von vielen Seiten hagelte es Protest, zum Beispiel vom Chaos Computer Club.

Alle Dienste anzeigen »