Streit um Impressum
Facebook: Massenabmahner verzichten auf Unterlassungsansprüche
Die Revolutive Systems GmbH hat erklärt, dass sie auf Unterlassungsansprüche bezüglich Facebook-Massenabmahnungen verzichtet, sofern den Abgemahnten keine Unterlassungserklärung zugestellt wurde. Grund für den Verzicht auf die Ansprüche ist die Verjährung der Fälle.
In dem Zeitraum vom 08. bis 16. August 2012 hat die Revolutive Systems GmbH mindestens 205 Abmahnungen an Facebook-Fanseiten-Betreiber verschickt. Als Grund für die Abmahnwelle wurden Impressumsverstöße auf den besagten Seiten genannt.
Insgesamt stellte das Unternehmen mittels eines Rechtsanwalts 62 Mahnbescheide zu, doch letztendlich wurden nur zwei Fälle bekannt, in denen die Bescheide eine Unterlassungsklage nach sich zogen.
Verjährung
Der Rechtsanwalt der Revolutive Systems GmbH teilte nun im Namen des Unternehmens dem Anwalt Niklas Plutte, der einige Mandanten mit besagten Mahnbescheiden vertritt, in einem Schriftstück mit, dass auf die geltenden Ansprüche verzichtet wird. "Soweit Ihre Mandanten eine Unterlassungsverpflichtungserklärung nicht abgegeben haben, sind die Ansprüche auf Unterlassung, worauf Sie ja selbst hinweisen, verjährt."
Trotzdem gegensteuern
Der Anwalt Niklas Plutte rät allen Abgemahnten, das Unternehmen Revolutive Systems schriftlich aufzufordern, gänzlich auf die Ansprüche zu verzichten, egal, ob diese einen Mahnbescheid oder eine Klage erhalten haben. Im Zweifel sollen sich Betroffene anwaltlich beraten lassen.


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