Änderung des Gesetzentwurfs

Leistungsschutzrecht: Sind Google-Snippets nun doch erlaubt?

Überraschend hat die Regierungskoalition ihren Gesetzentwurf zum Leistungsschutzrecht geändert. Die Verwendung von kleinen Textausschnitten, sogenannten Snippets, soll nun doch ohne Lizenz möglich sein. Rechtsanwalt Thomas Stadler zufolge ist Rechtsunsicherheit vorprogrammiert.

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Eigentlich sollte das Leistungsschutzrecht (LSR) in seiner bisherigen Form am Freitag, den 1. März zur Abstimmung im Bundestag gebracht werden. Jedoch wurde der Gesetzentwurf nun von der schwarz-gelben Koaltion im federführenden Rechtsausschuss noch einmal geändert.

Jetzt heißt es: Verleger besäßen das ausschließliche Recht, Presseerzeugnisse oder Teile dessen für gewerbliche Zwecke zu veröffentlichen, "es sei denn, es handelt sich um einzelne Wörter oder kleinste Textausschnitte." Die berühmt-berüchtigten Snippets, die Google beispielsweise in der Beschreibung von Links nutzt, scheinen durch den neuen Passus nun ausgenommen. Entsprechend groß ist die Verwirrung im Netz.

Verwirrung im Netz

Thomas Stadler, Fachanwalt für IT-Recht und Blogger, spricht "von einer vollkommenen Abkehr von der ursprünglichen Gesetzesbegründung". Die Formulierung "kleinste Textausschnitte" bietet zwar noch Raum für Diskussionen, aber der Versuch, Google zur Kasse zu bitten, sei damit "gänzlich gescheitert".

News-Aggregatoren könnten jedoch weiterhin von der Neuregelung betroffen sein, je nachdem, wie lang die Textausschnitte sind, die sie verwenden. Dies sei aber auch nach geltendem Recht so, schreibt Stadler. Die neue Form des LSR helfe hingegen niemandem und sorge lediglich für zusätzliche Rechtsunsicherheit. 

Dem Fachanwalt liegt eine Stellungnahme der CDU/CSU und FDP zur Änderung des Gesetzentwurfs vor. Die Änderung solle gewährleisten, dass Suchmaschinen und Aggregatoren ihre Links auch ohne Lizenz weiterhin mit einer "zweckmäßigen" Beschreibung versehen können, heißt es dort. Einzelne Wörter und "kleinste Textausschnitte" wie Schlagzeilen seien demnach in Ordnung.

Abstimmung am Freitag

Wie auf Netzpolitik zu lesen ist, versuchte die Opposition, die Abstimmung am Freitag aufgrund der Veränderung des Gesetzentwurfs zu verzögern, jedoch ohne Erfolg. Am 1. März wird daher der Bundestag über das Leistungsschutzrecht abstimmen.

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