Änderung des Gesetzentwurfs
Leistungsschutzrecht: Sind Google-Snippets nun doch erlaubt?
Überraschend hat die Regierungskoalition ihren Gesetzentwurf zum Leistungsschutzrecht geändert. Die Verwendung von kleinen Textausschnitten, sogenannten Snippets, soll nun doch ohne Lizenz möglich sein. Rechtsanwalt Thomas Stadler zufolge ist Rechtsunsicherheit vorprogrammiert.
Eigentlich sollte das Leistungsschutzrecht (LSR) in seiner bisherigen Form am Freitag, den 1. März zur Abstimmung im Bundestag gebracht werden. Jedoch wurde der Gesetzentwurf nun von der schwarz-gelben Koaltion im federführenden Rechtsausschuss noch einmal geändert.
Jetzt heißt es: Verleger besäßen das ausschließliche Recht, Presseerzeugnisse oder Teile dessen für gewerbliche Zwecke zu veröffentlichen, "es sei denn, es handelt sich um einzelne Wörter oder kleinste Textausschnitte." Die berühmt-berüchtigten Snippets, die Google beispielsweise in der Beschreibung von Links nutzt, scheinen durch den neuen Passus nun ausgenommen. Entsprechend groß ist die Verwirrung im Netz.
Verwirrung im Netz
Thomas Stadler, Fachanwalt für IT-Recht und Blogger, spricht "von einer vollkommenen Abkehr von der ursprünglichen Gesetzesbegründung". Die Formulierung "kleinste Textausschnitte" bietet zwar noch Raum für Diskussionen, aber der Versuch, Google zur Kasse zu bitten, sei damit "gänzlich gescheitert".
News-Aggregatoren könnten jedoch weiterhin von der Neuregelung betroffen sein, je nachdem, wie lang die Textausschnitte sind, die sie verwenden. Dies sei aber auch nach geltendem Recht so, schreibt Stadler. Die neue Form des LSR helfe hingegen niemandem und sorge lediglich für zusätzliche Rechtsunsicherheit.
Dem Fachanwalt liegt eine Stellungnahme der CDU/CSU und FDP zur Änderung des Gesetzentwurfs vor. Die Änderung solle gewährleisten, dass Suchmaschinen und Aggregatoren ihre Links auch ohne Lizenz weiterhin mit einer "zweckmäßigen" Beschreibung versehen können, heißt es dort. Einzelne Wörter und "kleinste Textausschnitte" wie Schlagzeilen seien demnach in Ordnung.
Abstimmung am Freitag
Wie auf Netzpolitik zu lesen ist, versuchte die Opposition, die Abstimmung am Freitag aufgrund der Veränderung des Gesetzentwurfs zu verzögern, jedoch ohne Erfolg. Am 1. März wird daher der Bundestag über das Leistungsschutzrecht abstimmen.


Der Stop Online Piracy Act wird derzeit in den USA diskutiert. Nun stellten sich Google, eBay, Facebook und Co. gegen den Entwurf, der ihrer Meinung nach massiv für Internetzensur sorgt.
Auf einem Treffen hat die schwarz-gelbe Koalition ein neues Leistungsschutzrecht für Verlage beschlossen. Künftig soll für die Verbreitung von Zeitungsartikeln im Netz eine Gebühr anfallen. Der Vorstoß ruft im Netz äußerst kritische Reaktionen hervor.
Google befürchtet, dass das Vorhaben das Wachstum des Internets stark bremsen würde. Nach den Plänen der Regierung soll der Suchmaschinenanbieter für die Verwendung von Textauszügen in Google News Geld an die Verlage zahlen.
Im Internet muss man aufpassen, was man sagt und schreibt. Sonst macht man schnell Bekanntschaft mit einem Pir...äh..Abmahn-Anwalt. Nutzer sollten aber auch Verständnis für diese Gattung aufbringen, denn die müssen auch Geld verdienen.
Doch keine Gebühren für Blogger. Das Bundesjustizministerum hat seinen Entwurf zum Leistungsschutzrecht im Internet überarbeitet. Wie Heise Online berichtet, sollen sie nun doch nicht für die Nutzung von Zeitungsartikeln zur Kasse gebeten werden. Die Verleger krtisierten diese Änderung.
Erfolglos: Die Online-Petition gegen das Leistungsschutzrecht hat nicht die erforderliche Anzahl an Unterschriften erreicht. Initiator Bruno Kramm, Mitglied der Piratenpartei, zeigt sich selbstkritisch.
Unter dem Motto "Verteidige Dein Netz" hat Google eine Kampagne gegen das Leistungsschutzrecht gestartet. Das Unternehmen wehrt sich damit gegen den Gesetzentwurf der Bundesregierung, der das Verlinken von Zeitungsartikeln im Netz kostenpflichtig machen könnte.





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insgesamt 1 BeitragDie Debatte rund ums Leistungsschutzrecht offenbart einen desolaten Zustand unserer Republik. Nicht nur, dass gierige Suchmaschinen und mächtige Lobbyisten dem Bundestag diktieren, was in den Gesetzen zu stehen hat....