Weitere Überprüfung zu erwarten
Klarnamen-Streit: Erstes Urteil zu Gunsten Facebooks
Im Klarnamen-Streit zwischen Schleswig-Holsteinischen Datenschützern und Facebook hat das zuständige Verwaltungsgericht nun überraschenderweise dem Sozialen Netzwerk Recht gegeben. Die Richter legten dar, dass deutsches Recht nicht für das US-Unternehmen gelte.
Mitte Dezember 2012 forderte das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz (ULD) in Schleswig-Holstein Facebook dazu auf, den Klarnamen-Zwang abzuschaffen. Sollte das Soziale Netzwerk diesem Bescheid nicht nachkommen, planten die Datenschützer, allen voran Thilo Weichert, eine Strafe von 20.000 Euro zu verhängen.
Facebook bekommt Recht
Facebook legte gegen diesen Bescheid Widerspruch beim zuständigen Verwaltungsgericht ein und bekam nun in einer ersten summarischen Entscheidung der Richter überraschend Recht. Das Gericht entsprach dem Standpunkt Facebooks, dass deutsches Recht nicht für ein Unternehmen gelte, das nur in den USA und Irland einen Firmensitz habe. "Die Facebook Germany GmbH hingegen sei ausschließlich im Bereich der Anzeigenaquise und des Marketing tätig", heißt es im Urteil.
Aus diesem Grund könne kein deutsches Recht gelten. Das ULD hatte in der Vergangenheit immer wieder das Recht der Nutzer auf "informationelle Selbstbestimmung" eingefordert, das im deutschen Telemediengesetz begründet ist. Thilo Weichert zeigt sich in einer Pressemitteilung sehr überrascht von der Begründung der Richter: "Sie sind in sich widersprüchlich, wenn sie die fehlende rechtliche Relevanz von Facebook Germany damit erklären, dass dort keine Daten verarbeitet würden, zugleich aber das Unternehmen in Irland für zuständig erklären, obwohl dort auch keine Daten verarbeitet werden."
Datenschützer nun machtlos?
Bedeutet dies nun, dass Datenschützer sich gegenüber internationalen Unternehmen nicht mehr auf deutsches Recht berufen können? Medien-Rechtsanwalt Christian Solmecke glaubt dies nicht. Seiner Meinung nach, wird das Urteil keiner genaueren Überprüfung stand halten.
Auf netzwelt-Anfrage teilte er mit: "Noch ist das letzte Wort in dieser Sache nicht gefallen. Das Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein musste sich nur summarisch mit dem Sachverhalt auseinandersetzen. Möglicherweise kommen die Richter bei einer späteren tiefergehenden Überprüfung zu einer anderen Wertung." Er halte die Entscheidung zudem für "mehr als fraglich".
Das ULD hat bereits angekündigt, vor dem Oberverwaltungsgericht Beschwerde einzulegen.


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