Verstoß gegen die Datenschutzrichtlinien
Datenlücke: Google Play gibt Kundenprofile an Entwickler weiter
Der Android-App-Entwickler Dan Nolan hat in einem Blogeintrag erklärt, dass Google ihm detaillierte Nutzerdaten sämtlicher Käufer seiner App bereitstellt. Nolan vertritt die Meinung, dass dies nicht sein dürfe. Die Weitergabe der Daten steht auch im Kontrast zu den offiziellen Richtlinien von Google.

In dem Blogeintrag schildert Nolan, wie er mehr oder weniger zufällig über die Nutzerdaten gestolpert ist, die ihm Google zu Verfügung stellt. Der Entwickler wollte lediglich seine Zahlungsdetails aktualisieren. Als er dann zu seinem Händler-Konto wechselte, entdeckte er dort unter der Kategorie Bestellungen detaillierte Informationen zu den Käufern seiner App.
Umfangreiches Profil
Die Daten, die Nolan erhielt, waren E-Mail-Adressen, Wohnorte und in vielen Fällen auch die kompletten Namen der Käufer. Dass App-Entwickler in den Besitz dieser umfangreichen Profile kommen können, sieht Nolan kritisch. "Mit den mir durch das Bezahlsystem zu Verfügung stehenden Daten könnte ich Nutzer ausfindig machen, die negative Kritiken über die App geschrieben oder diese zurückgegeben haben, und sie bedrängen."
Nach der Auffassung des Entwicklers sind alle Nutzer von der Weitergabe der Daten betroffen, die eine App im Google Play Store gekauft haben. Ob persönliche Informationen auch bei kostenlosen Apps weitergegeben werden, konnte Nolan nicht sagen.
Dass dieser Umstand bis jetzt noch nicht publik geworden ist, erklärt sich Nolan dadurch, dass die detaillierten Daten von einigen Entwicklern weiterverkauft werden und für zusätzliche Einnahmen sorgen könnten. So oder so ruft Nolan Google dazu auf, das Problem zu beheben: "Das ist ein massives Datenschutzproblem. Behebt es. Sofort."
Gegen die eigene Datenschutzrichtlinie
Dass Entwickler umfangreiche Informationen zu ihren Käufer erhalten, steht auch im Kontrast zu den offiziellen Datenschutzrichtlinien von Google. In diesen steht, dass das Unternehmen Daten nur dann an Außenstehende weitergibt, wenn der Nutzer dafür seine explizite Einwilligung gegeben hat. Einzig nicht-personenbezogene Datensätze darf Google laut seiner Richtlinien beispielsweise an Verlage oder Werbeunternehmen weitergeben.
Eine Stellungnahme von Google selbst bezüglich des Themas steht noch aus.







Beiträge
insgesamt 3 BeiträgeWenn ich lese was Google sich für gigantische Datenschutz-Frechheiten hinter der drolligen Facade leistet wird mir echt kotzübel. Das ist schon wirklich Menschenverachtend. Klar,ein Anwald könnte das aus den...
Zitat: ... Problem ... Im Falle von Google berufen sie sich jedoch explizit auf ihre Datenschutzerklärung. Und in der steht: Zitat: ... Wir...
Da sehe ich nun weniger in Problem drin, denn es besteht beim Kauf einer App nunmal ein Vertrag zwischen Käufer und Verkäufer und dazu gehört im Onlinehandel i.d.R. nun auch einmal die Adresse. Das ist bei anderen...