Trotz Stichtag
Anti-Abzocke-Gesetz: Bundeskabinett verschiebt Entschluss
Eigentlich sah alles nach einem Happy End in Sachen Abmahnungen aus. Die Bundesregierung hatte sich beim "Anti-Abzocke-Gesetz" auf einen Kompromiss geeinigt, alles schien in trockenen Tüchern. Doch dann war der Gesetzentwurf trotz Ankündigung am gestrigen Stichtag, 6. Februar, nicht auf der Tagesordnung des Bundeskabinetts, wo er eigentlich diskutiert werden sollte. Ob das Gesetz noch vor der Sommerpause im Bundestag behandelt wird, ist nun wieder ungewiss.
Inhaltsverzeichnis
- 1Erster Schritt in die richtige Richtung
- 2Bessere Begündungen
- 3Stichtag 6. Februar
Erster Schritt in die richtige Richtung
Dabei hätte das Gesetz vieles zum Besseren gewendet - trotz einiger Lücken. Neben unerwünschter Telefonwerbung sollte das Anti-Abzocke-Gesetz auch unseriöse Inkasso-Unternehmen in die Schranken weisen. Durch pauschale Beträge und Höchstgrenzen für Abmahnkosten sollte entsprechend spezialisierten Anwälten das Wasser abgegraben werden.
In den Fällen, in denen kein "gewerbliches Ausmaß" von Urheberrechtsverletzung erreicht wird, weil beispielsweise nur ein Lied auf einer Filesharing-Börse geteilt wurde, sollten die Anwaltsgebühren bei der ersten Urheberrechtsverletzung auf 155,30 Euro gedeckelt werden. Für Abmahnanwälte, die überhöhte Entschädigungen fordern, wäre damit ein lukratives Geschäftsmodell gefährdet gewesen.
Bessere Begündungen
Außerdem sieht der Entwurf vor, dass Abmahnungen grundsätzlich besser begründet werden müssen. So sollen Anwälte in Zukunft etwa begründen, woher sie die Informationen haben und wie sie an die IP-Adresse der Nutzer gekommen sind. Einige Provider hätten sich dann womöglich auf unangenehme Fragen gefasst machen müssen. Denn bei denjenigen Anbietern, die die Adresse ihrer Nutzer speichern, kann diese bei mutmaßlichen Urheberrechtsverstößen auch abgefragt werden.
Schwammig definierte Begriffe machen es jedoch schwer abzuschätzen, wie viel das neue Gesetz tatsächlich bringt, wenn es denn noch behandelt wird. Heiß diskutiert wird von Juristen vor allem der Begriff der Urheberrechtsverletzung in "gewerblichem Ausmaß". Während einige Richter urteilen, dies treffe schon zu, wenn jemand ein Album zum Tausch anbietet, bestreiten andere, dass dies überhaupt auf Privatnutzer zutrifft.
Stichtag 6. Februar
Eigentlich sollte der Gesetzentwurf am 6. Februar im Bundeskabinett von der Bundesregierung behandelt werden, damit er noch vor der Sommerpause in den Bundestag kommt. So wurde es gegenüber der Presse mehrfach von Regierungsvertretern kommuniziert.
Doch gestern, an eben jenem 6. Februar, fehlte auf der Tagesordnung der Sitzung der Gesetzentwurf zur Eindämmung der Abmahnwelle, wie der Verbrauchzentrale Bundesverband mitteilt. Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger muss nun um die Verabschiedung bangen. Die Koalitionspartner hatten den Gesetzentwurf wahrscheinlich wegen weiterem Abstimmungsbedarfs einmal mehr verschoben.
Es ist sehr wahrscheinlich, dass die Urheberrechtsthematik hier Stein des Anstoßes ist. Ob die Differenzen bis zur nächsten Sitzung ausgeräumt werden können und ob man sich dann so weit einigen kann, um den Gesetzentwurf endlich in den Bundestag einzubringen, steht in den Sternen.


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