Eigener in Entwicklung
Staatstrojaner: Bundesregierung kauft Überwachungssoftware
Das Bundeskriminalamt hat einen neuen Staatstrojaner gekauft. Die Software mit dem Namen FinFisher soll als eine Übergangslösung genutzt werden, bis die Behörde eine eigene Spionagesoftware entwickelt hat. Ob das Programm Grundrechts-konform ist, ist fraglich.
Inhaltsverzeichnis
- 1Übergangslösung
- 2Schon wieder
- 3Nicht Grundrechts-konform
Der Blog netzpolitik.org ist in den Besitz eines Dokuments gekommen, welches belegt, dass das Bundeskriminalamt einen neuen Staatstrojaner gekauft hat. Aus dem geheimen Schriftstück des Innenministeriums geht hervor, dass das Bundeskriminalamt (BKA) den Staatstrojaner FinFisher von dem umstrittenen Unternehmen Gamma erworben hat.
Das Dokument wurde im Rahmen des Haushaltsausschusses, der am 16. Januar getagt hat, behandelt. Netzpolitik hat das Protokoll, das "Nur für den Dienstgebrauch" bestimmt ist, hier online gestellt.
Übergangslösung
Aus dem Text des Dokuments geht hervor, dass das Bundeskriminalamt zurzeit selbst daran arbeitet, eine Überwachungssoftware zu entwickeln. "Das BKA geht davon aus, dass die Eigenentwicklung einer Software zur Quellen-Telekommunikationsüberwachung bis Ende 2014 abgeschlossen werden kann."
Aus einer weiteren Textpassage des Schriftstücks geht hervor, dass die Behörde für eine Übergangslösung zur Überbrückung des Zeitraums gesorgt hat. "Das BKA hat für den Fall eines erforderlichen Einsatzes ein kommerzielles Produkt der Firma Elaman/Gamma beschafft."
Trotz der Passagen in dem Dokument bestritt das BKA gegenüber Spiegel Online den Kauf der Software. Ein Sprecher der Behörde sagte des Weiteren, dass die Software derzeit getestet werde. Da sie die Anforderungen aber nicht erfülle, sei sie gegenwärtig auch nicht im Einsatz.
Schon wieder
Schon Ende 2011 gab es eine ähnliche Situation, in der bekannt wurde, dass das Bundeskriminalamt eine Spioangesoftware verwendet. Der damalige verwendete Trojaner der Firma DigiTask hat laut dem Chaos Computer Club aber weitaus mehr Funktionen als vom Bundesverfassungsgericht erlaubt.
Nicht Grundrechts-konform
Auch bei dem aktuellen Fall gibt es wieder Bedenken, dass der Trojaner über Funktionen verfügen könnte, die nicht konform mit dem deutschen Grundgesetz sind. Wie bei dem Trojaner von DigiTask könnte auch die jetzige Spionagesoftware über eine gesetzesverletzende Fähigkeit verfügen. In seiner installierten Form könnte der Trojaner weitere Funktionsmodule nachladen, mit denen es beispielsweise möglich ist, Skype-Gespräche zu belauschen. Ein mit der Software vertrauter Techniker erklärte gegenüber netzpolitik.org, dass er keine Beschränkungen gesehen habe, die ein solches Nachladen verhinderten.
Des Weiteren gibt es auch grundsätzliche Kritik an dem Trojaner. Laut Zeit Online wird dieser von autoritären Regimen wie Bahrain genutzt, um gegen politische Aktivisten vorzugehen.


Das Bundeskriminalamt hat Probleme bei der Entwicklung eines zulässigen Staatstrojaners. Offenbar ist die Behörde mit der Aufgabe überfordert, wie das Nachrichtenmagazin "Der Spiegel" berichtet.
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Beiträge
insgesamt 10 BeiträgeZitat: Was glaubt @Immorb wohl, was Beschaffungsämter so treiben:?: Klauen:?: Pröbchen sammeln:?: :rolleyes: Du vergisst das Bundesamt für Wehrtechnik und Beschaffung.
Zitat: Hallo Immorb, vielen Dank für deinen berechtigten Einwand. Das du zwischen den zwei Worten "kaufen" und "beschaffen" so unterscheidest, kann ich nachvollziehen. ...
"Staatstrojaner: BKA scheitert an Entwicklung der Software" hiess es hier im Mai 2012. Jetzt müssen also Private ran um das Unvermögen des BKA zu vertuschen.
Zitat: Kennt die Netzwelt nicht den Unterschied zwischen angeschafft und kaufen? Das BKA bestätigt das man die Software angeschafft hat das sie getestet wird,aber sie hat sie noch...
Zitat: Bundesregierung kauft Überwachungssoftware Kennt die Netzwelt nicht den Unterschied zwischen angeschafft und kaufen? Das BKA bestätigt das man die Software angeschafft...