Keine Unterlassungserklärung abgegeben
Frist abgelaufen: Zieht die Verbraucherzentrale Valve vor Gericht? (Update)
Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat den Spiele-Entwickler Valve abgemahnt und eine Unterlassungserklärung gefordert. Die ist der Spiele-Entwickler bis heute schuldig geblieben. Zieht der Bundesverband Valve nun vor Gericht?
Inhaltsverzeichnis
- 1Geänderte AGBs
- 2Rechtswidrige Geschäftspraxis
- 3Update 11. Oktober: Valve verzichtet auf Unterlassungserklärung
Das Update vom 11. Oktober finden Sie am Ende des Artikels
Erneut zieht ein Spiele-Entwickler den Zorn der Gamer-Gemeinde auf sich. Valve ist nach Blizzard und Electronic Arts bereits der dritte Branchenriese, der eine Abmahnung des Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) erhält. Auslöser sind erneut die Nutzungsbedingungen, die Valve für sein Online-Portal Steam Anfang August änderte. Erst im letzten Jahr erzürnten sich die Gemüter über Origin, das Portal von Electronic Arts.
Geänderte AGBs
Im Fall von Steam erhielten Nutzer per Pop-up-Fenster beim Log-in die Aufforderung, den neuen AGBs zuzustimmen, ohne diese war ein Fortfahren zun den persönlichen Spielen nicht möglich. Dem Bundesverband zufolge wurde dem Nutzer "die Pistole auf die Brust gesetzt". Ein Abbrechen des Dialogs führte dazu, dass der Betreffende nicht mehr auf seinen Account zugreifen konnte. Meist ist dies gleichbedeutend mit einem Spieleverbot, denn zahlreiche Titel müssen zwingend online gespielt werden.
"Diese Geschäftspraxis ist rechtswidrig", erklärt Carola Elbrecht vom vzbv in einer Pressemitteilung. Die Verbraucherschützer kritisieren überdies, dass ein gekauftes Spiel an den persönlichen Account des Erstkäufers gebunden ist. So werde der Gebrauchtmarkt unterbunden, da der erworbene Registrierungscode nicht übertragbar ist. Dem vzbv zufolge ist dies ein Wettbewerbsverstoß.
Rechtswidrige Geschäftspraxis
Auch ein kürzlich gesprochenes Urteil des Europäischen Gerichtshofs gibt dieser Interpretation recht. Bis zum 26. September hat Valve nun Zeit, die geforderte Unterlassungserklärung abzugeben. Sollte diese nicht erfolgen, könnte der Bundesverband den Spiele-Entwickler vor Gericht ziehen.
Gemeinsam mit dem vzbv engagiert sich das Team von theorigin.de gegen die AGB-Änderung von Valve. Sie kritisieren vor allem, dass die neuen AGB das Recht auf Sammelklage von Steam-Nutzern einschränken. The Origin waren bereits im Fall Electronic Arts und Origin aktiv.
Update 11. Oktober: Valve verzichtet auf Unterlassungserklärung
Gestern, 10. Oktober, ist die verlängerte Frist für Valve verstrichen, eine Unterlassungserklärung abzugeben. Doch der Spiele-Entwickler zog es vor, nicht zu handeln. Wie auf dem Blog TheOrigin.de zu lesen ist, ging bis 0 Uhr kein Schreiben bei dem Verbraucherzentrale Bundesverband ein. Als nächster Schritt wäre nun ein Gang vor Gericht denkbar.
Bereits 2010 stand Valve mit dem vzbv vor Gericht und gewann. Damals ging es um die Frage, ob Spieler Half Life 2 weiterverkaufen dürfen oder nicht. Es ist wahrscheinlich, dass der vzbv Valve erneut vor Gericht zieht. Wiederholt würde dann auch die Account-Bindung eines Spiels zur Debatte stehen. Eine offizielle Stellungnahme des Bundesverbands liegt noch nicht vor.


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