Soziales Netzwerk erhält nächste Abmahnung
Facebook: Verbraucherschützer kritisieren App-Zentrum
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) wirft Facebook vor, den Datenschutz durch das kürzlich eingeführte App-Zentrum noch einmal zu verschlechtern. Vor der Nutzung der Anwendung würde der Nutzer weder ausreichend über die Weitergabe seiner persönlichen Informationen an Drittanbieter aufgeklärt, noch nach einer eindeutigen Einwilligung gefragt.
Inhaltsverzeichnis
- 1Kritik an App-Zentrum
- 2Verstoß gegen Telemediengesetz
- 3Justizministerin fordert neuen Grundsatz
Seit Kurzem beschäftigt sich der vzbv intensiv mit den App Stores verschiedener Anbieter und hat bereits einige Mängel entdeckt. So reichte der Bundesverband bereits gegen Google und Apple Klage ein, da die zugehörigen App Stores gegen deutsches Recht verstößen.
Kritik an App-Zentrum
Nun haben sich die Verbraucherschützer Facebooks erst kürzlich eingeführtes App-Zentrum genauer angeschaut. Sie kritisieren, dass vor der Nutzung einer App der Anwender nicht hinreichend auf die Weiterverarbeitung seiner Daten hingeweisen wird.
Lediglich unter dem Button "Spiel spielen" oder "An Handy schicken" sei in kleiner, hellgrauer Schrift eine Auflistung der Nutzungszwecke zu sehen. Einige Drittanbieter räumten sich dabei das Recht ein, auf den Chat des Nutzer, die Informationen über Freunde und die persönlichen Kontaktdaten zuzugreifen.
Verstoß gegen Telemediengesetz
"Eine solche umfassende Datenweitergabe an Dritte, aber auch deren Verwendung ist nach deutschem Recht ohne die bewusste und informierte Einwilligung eines Nutzers nicht erlaubt", schreibt der vzbv in einer Pressemitteilung. Damit verstoße Facebook gegen das Telemediengesetz. Das Soziale Netzwerk erhielt daher eine Abmahnung und hat nun bis zum 4. September Zeit für eine Unterlassungserklärung.
"Facebook muss das App-Zentrum so gestalten, dass der Nutzer weiß, dass er seine Daten freigibt und wofür diese verwendet werden", betont der vzbv.
Justizministerin fordert neuen Grundsatz
Auch Bundesjusitzministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger äußerte sich erneut zum Thema Facebook und Datenschutz. Auf Twitter kritisierte sie, dass irisches Recht bei dem Sozialen Netzwerk gelte. Sie fordert einen neuen europäischen Grundsatz: Wo der Nutzer ist, muss auch das Recht sein.


Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Datenschutzbestimmungen von Facebook verstoßen laut Meinung des Verbraucherzentrale Bundesverband gegen geltende Verbraucherrechte. Insbesondere der "Freundefinder" steht in der Kritik. Der Verband hat deshalb gegen Facebook eine Klage eingereicht.
Datenschützer lassen an Facebook oft kein gutes Haar. Jetzt rücken allerdings Webseitenbetreiber in den Vordergrund, die Funktionalitäten des Sozialen Netzwerks nutzen.
Die Verbraucherzentrale fordert in einer Online-Petition den Deutschen Bundestag dazu auf, datenschutzfreundliche Voreinstellungen per Gesetz vorzuschreiben. Facebook und Co. könnten dann nicht mehr auf das Opt-Out-Verfahren setzen. Die Branche kritisiert den Vorschlag und vermisst eine Differenzierung zwischen verschiedenen Angeboten.
Erneute Beschwerde über Facebook: Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner kritisiert in einem Brief an US-Behörden die Speicherung von biometrischen Daten mithilfe der Gesichtserkennung.
Facebook erneut unter Druck: Verbraucherschützer zerren das Soziale Netzwerk vor Gericht. Zur Diskussion steht unter anderem der Ort, an dem Facebook die Nutzerdaten verarbeitet.
Datenschützer kritisieren Facebook erneut. Aktuell sollen die Nutzungsbedingungen geändert werden, ohne dass Nutzer einwilligen können. Dies sei ein Verstoß gegen europäisches und deutsches Recht.
Unzulässige Nutzungsbedingungen: Die App-Stores von Google, Apple, Samsung, Nokia und Microsoft verstoßen gegen deutsche Verbraucherschutzvorschriften. Dies hat der Verbraucherzentrale Bundesverband in einer Untersuchung festgestellt. Gegen Apple und Google wurde nun sogar Klage eingereicht.




