Rechtswidrige Nutzungsbedingungen

App-Stores: Verbraucherzentrale verklagt Google und Apple

Die Nutzungsbedingungen von zahlreichen App-Stores sind rechtswidrig. So lautet die Einschätzung des Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBV), der fünf Anbieter überprüfte. Apples iTunes kommt dabei genauso schlecht weg wie Google Play. Damit ist die schwarze Liste der Verbraucherschützer aber noch nicht zu Ende.

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Inhaltsverzeichnis

  1. 1"Vorschriften werden ignoriert"
  2. 2VZBV: AGBs sind zu lang
  3. 3Klage gegen Apple und Google
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962 Millionen Apps haben Deutsche in 2011 auf ihrem Smartphone oder Tablet installiert. Dies ist das Ergebnis einer Studie des Branchenverbands BITKOM. Grund genug für den Bundesverband der Verbraucherzentrale den Anbietern dieser Plattformen genauer auf die Finger zu schauen und ihre Verbraucherfreundlichkeit zu überprüfen. Neben Apple und Google wurden auch Microsoft, Samsung und Nokia untersucht - mit einem durchweg negativem Ergebnis.

"Vorschriften werden ignoriert"

"Unternehmen wie Google und iTunes agieren weltweit, doch ignorieren sie leider allzu oft deutsche Verbraucherschutzvorschriften", sagt Helke Heidemann-Peuser, Referatsleiterin Kollektiver Rechtsschutz beim VZBV. 25 Klauseln beanstanden die Verbraucherschützer bei Googles Play Store und iTunes. 19 widersprechen bei Samsung Apps deutschen Richtlinien und 15 bei Nokia. Immerhin zehn der Klauseln in Microsofts Nutzungsbedingungen für den Windows Phone Store landen auf der schwarzen Liste der VZBV.

VZBV: AGBs sind zu lang

Davon abgesehen sei die Überlänge der Nutzungsbedingungen ein massives Problem, das Verbraucher daran hindere, deren Inhalt umfassend wahrzunehmen. Nicht zufriedenstellend sind zudem die Klauseln zum Datenschutz, heißt es in einer Pressemitteilung.

Eine rechtskonforme Einwilligung zur Weiterverarbeitung der persönlichen Daten werde praktisch nie eingeholt. Speziell in Googles AGBs sind zudem schwammige Formulierungen zu finden, die Interpretationsspielraum lassen. 

Klage gegen Apple und Google

In den Nutzungsbedingungen von iTunes ist wiederum zu lesen, dass der Verbraucher nur bedingt Ansprüche auf Entschädigung bei Nichtleistung hat. Die Beschwerde der Verbraucherzentrale zeigte bereits einige Wirkung. Microsoft und Nokia haben inzwischen eine Unterlassungserklärung abgegeben und Änderungen eingeleitet. Gegen Google und Apple hingegen hat der Bundesverband Klage eingereicht.

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