Rechtswidrige Nutzungsbedingungen
App-Stores: Verbraucherzentrale verklagt Google und Apple
Die Nutzungsbedingungen von zahlreichen App-Stores sind rechtswidrig. So lautet die Einschätzung des Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBV), der fünf Anbieter überprüfte. Apples iTunes kommt dabei genauso schlecht weg wie Google Play. Damit ist die schwarze Liste der Verbraucherschützer aber noch nicht zu Ende.
Inhaltsverzeichnis
- 1"Vorschriften werden ignoriert"
- 2VZBV: AGBs sind zu lang
- 3Klage gegen Apple und Google
962 Millionen Apps haben Deutsche in 2011 auf ihrem Smartphone oder Tablet installiert. Dies ist das Ergebnis einer Studie des Branchenverbands BITKOM. Grund genug für den Bundesverband der Verbraucherzentrale den Anbietern dieser Plattformen genauer auf die Finger zu schauen und ihre Verbraucherfreundlichkeit zu überprüfen. Neben Apple und Google wurden auch Microsoft, Samsung und Nokia untersucht - mit einem durchweg negativem Ergebnis.
"Vorschriften werden ignoriert"
"Unternehmen wie Google und iTunes agieren weltweit, doch ignorieren sie leider allzu oft deutsche Verbraucherschutzvorschriften", sagt Helke Heidemann-Peuser, Referatsleiterin Kollektiver Rechtsschutz beim VZBV. 25 Klauseln beanstanden die Verbraucherschützer bei Googles Play Store und iTunes. 19 widersprechen bei Samsung Apps deutschen Richtlinien und 15 bei Nokia. Immerhin zehn der Klauseln in Microsofts Nutzungsbedingungen für den Windows Phone Store landen auf der schwarzen Liste der VZBV.
VZBV: AGBs sind zu lang
Davon abgesehen sei die Überlänge der Nutzungsbedingungen ein massives Problem, das Verbraucher daran hindere, deren Inhalt umfassend wahrzunehmen. Nicht zufriedenstellend sind zudem die Klauseln zum Datenschutz, heißt es in einer Pressemitteilung.
Eine rechtskonforme Einwilligung zur Weiterverarbeitung der persönlichen Daten werde praktisch nie eingeholt. Speziell in Googles AGBs sind zudem schwammige Formulierungen zu finden, die Interpretationsspielraum lassen.
Klage gegen Apple und Google
In den Nutzungsbedingungen von iTunes ist wiederum zu lesen, dass der Verbraucher nur bedingt Ansprüche auf Entschädigung bei Nichtleistung hat. Die Beschwerde der Verbraucherzentrale zeigte bereits einige Wirkung. Microsoft und Nokia haben inzwischen eine Unterlassungserklärung abgegeben und Änderungen eingeleitet. Gegen Google und Apple hingegen hat der Bundesverband Klage eingereicht.


Kritik an Facebooks App-Zentrum. Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat das Soziale Netzwerk abgemahnt, da der neu eingeführte App Store den Datenschutz weiter verschlechtere.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Datenschutzbestimmungen von Facebook verstoßen laut Meinung des Verbraucherzentrale Bundesverband gegen geltende Verbraucherrechte. Insbesondere der "Freundefinder" steht in der Kritik. Der Verband hat deshalb gegen Facebook eine Klage eingereicht.
Facebook erneut unter Druck: Verbraucherschützer zerren das Soziale Netzwerk vor Gericht. Zur Diskussion steht unter anderem der Ort, an dem Facebook die Nutzerdaten verarbeitet.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte Valve für die veränderten AGB seiner Online-Plattform Steam abgemahnt und eine Unterlassungserklärung gefordert. Die Frist ist nun abgelaufen, ohne das Valve einlenkte. Zieht der vzbv den Spiele-Entwickler nun vor Gericht?
Verbraucherschützer haben vor dem Landgericht Berlin eine Klage gegen Facebook gewonnen. Der Freundefinder und die Geschäftsbedingungen des Sozialen Netzwerks wurden für rechtswidrig erklärt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Google Play macht Apples iTunes immer stärker Konkurrenz. Ab sofort können hierüber auch in Deutschland Filme ausgeliehen werden.
Google erweitert Google Play um neue Funktionen. Ab sofort steht Nutzern eine Wunschliste sowie die Möglichkeit, Apps aus der Liste "Meine Apps" zu entfernen, zur Verfügung.




