Neuer Gesetzentwurf
Leistungsschutzrecht: Doch kein Internet-Wegzoll für Blogger?
Entwarnung für Blogger. Der neue Entwurf des Leistungsschutzrechts macht Heise Online zufolge deutlich, dass sie für die Nutzung von Zeitungsartikeln keine Gebühren an die Verlage zahlen müssen. Nur noch für Suchmaschinen soll dies kostenpflichtig werden. Die Verleger zeigen sich indes erbost über diese Änderung.
Inhaltsverzeichnis
- 1Doch kein "Internet-Wegzoll"
- 2Auch Snippets gebührenpflichtig
- 3Verleger: "Inkonsequenter Entwurf"
Bereits der ursprüngliche Entwurf des Leistungsschutzrechts sorgte für Aufregung im Netz. In ihm wurde festgelegt, dass "künftig für die Verbreitung von Presseerzeugnissen im Internet ein Entgelt an die Verlage" zu entrichten sei. Zwar betonte die schwarz-gelbe Koalition in ihrem Ergebnispapier Anfang März, dass nur die "kommerzielle Nutzung" eine Gebühr nach sich ziehe. Definiert wurde diese Formulierung jedoch nicht.
Doch kein "Internet-Wegzoll"
Blogger genauso wie die Piratenpartei kritisierten den Entwurf scharf und bezeichneten ihn als "Internet-Wegzoll". Sie befürchteten, dass schon ein Zitat aus einem Zeitungsartikel künftig kostenflichtig werden könnte. Diese Bedenken räumt der neue Gesetzentwurf nun offenbar aus dem Weg.
In dem Dokument das Heise Online vorliegt, macht das Bundesjustizministerium deutlich, dass nur noch Suchmaschinen von den Gebühren betroffen sind und nicht Blogger, die auf ihren Webseiten Werbung schalten oder "Micropayment-Verfahren" nutzen. Lediglich systematische Zugriffe auf das Angebot der Verlage würden den "Schutz der verlegerischen Interessen" erfordern, da deren Geschäftsmodell "in besonderer Weise" auf die Inhalte der Verlage angewiesen sei.
Auch Snippets gebührenpflichtig
Wie bereits im ersten Entwurf, sollen für Suchmaschinen weiterhin schon "kleine Teile" gebührenpflichtig werden. Auch die Snippets, die kurze Vorschau des Zeitungsartikels, die Google in seiner Suchmaschine zur Verfügung stellt, werden also höchst wahrscheinlich künftig kosten. Verlinkungen und Zitate sollen hingegen wie gehabt allen offen stehen.
Verleger: "Inkonsequenter Entwurf"
Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger und der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger bewerten den Entwurf als "inkonsequent". Dass nur Suchmaschinenanbieter zur Kasse gebeten werden sollen, lasse "vollkommen außer Acht", dass auch andere Personen im Netz mit den "Inhalten der Verlage missbräuchlich Geschäfte machen". Aggregatoren und auch Firmen, die Zeitungsartikel in ihrem Intranet benutzen, müssten ebenso Gebühren zahlen.
Eric Schmidt, Verwaltungsvorsitzender von Google, äußerte bereits im Rahmen der CeBit Bedenken gegenüber der Gesetzesinitiative. Der Entwurf soll - wie Heise Online schreibt - spätestens Mitte August vom Kabinett verabschiedet werden.


Erfolglos: Die Online-Petition gegen das Leistungsschutzrecht hat nicht die erforderliche Anzahl an Unterschriften erreicht. Initiator Bruno Kramm, Mitglied der Piratenpartei, zeigt sich selbstkritisch.
Auf einem Treffen hat die schwarz-gelbe Koalition ein neues Leistungsschutzrecht für Verlage beschlossen. Künftig soll für die Verbreitung von Zeitungsartikeln im Netz eine Gebühr anfallen. Der Vorstoß ruft im Netz äußerst kritische Reaktionen hervor.
Google befürchtet, dass das Vorhaben das Wachstum des Internets stark bremsen würde. Nach den Plänen der Regierung soll der Suchmaschinenanbieter für die Verwendung von Textauszügen in Google News Geld an die Verlage zahlen.
Unter dem Motto "Verteidige Dein Netz" hat Google eine Kampagne gegen das Leistungsschutzrecht gestartet. Das Unternehmen wehrt sich damit gegen den Gesetzentwurf der Bundesregierung, der das Verlinken von Zeitungsartikeln im Netz kostenpflichtig machen könnte.
Beim Aufräumen entdeckte Google-Manager Dan Morrill frühe Entwürfe für das Android-Maskottchen und verrät, warum seine Dandroids es nie zum offiziellen Aushängeschild des beliebten Handy-OS schafften.
Hartz 4-Empfänger haben künftig ein Grundrecht auf einen Internetanschluss. Die Kosten hierfür werden in den neuen Regelsätzen berücksichtigt. Unklar ist noch ob die Empfänger auf andere Leistungen dafür verzichten müssen.
Drahtloser Internetzugang mit einer Geschwindigkeit von bis zu 1 Gigabit pro Sekunde - das verspricht der neue WLAN-Standard 802.11ac. Der Standard ist noch nicht verabschiedet, mit ersten Geräten wird aber bereits 2012 gerechnet.





Beiträge
insgesamt 1 BeitragIch schlage eine Regierungsantiregulierungswütigkeitsverordnung (der Kürze wegen)vor, die uns davor bewahren soll,dass in irgendeiner Sache unseres Lebens doch noch keine Regierungsverordnung tätig wird.Solche...