Verfahren eröffnet

Internet Explorer: EU-Kommission nimmt sich Microsoft erneut vor

EU gegen Microsoft: Brüssel hat ein Verfahren gegen den Konzern wegen angeblich fehlender Browserauswahl in Windows 7 eingeleitet. Dem Unternehmen droht ein Bußgeld. Schon einmal lag Microsoft wegen der vermeintlichen Ausnutzung seiner Vormachtstellung im Streit mit der EU.

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Die EU-Kommission glaubt, dass Microsoft in Windows 7-Versionen mit Service Pack 1 keine Browserauswahl ermögliche. Seit der Veröffentlichung dieser Version im Februar 2011 und bis heute seien Millionen von Windows-Nutzern deshalb nicht in der Lage gewesen, auf den Auswahlbildschirm zuzugreifen, der Anwendern auch die Installation anderer Browser wie Chrome oder Firefox anstelle des Microsoft-eigenen Surfprogramms Internet Explorer erlaube, teilt die Kommission mit.

Die EU-Kommission hat deshalb ein Verfahren eingeleitet. Sollten sich die wettbewerbsrechtlichen Regelverstöße bestätigen, müsse Microsoft mit Sanktionen rechnen, teilte Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia mit. In der Praxis könnte die EU ein Bußgeld verhängen.

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Reaktion von Microsoft

Brüssel ist bereits Ende 2009 gegen Microsoft und seine Vormachtstellung vorgegangen. Die EU zwang den Konzern, Nutzern des Windows-Betriebssystem einen Auswahlbildschirm für andere Webbrowser zur Verfügung zu stellen. Microsoft hatte darauf reagiert und im März 2010 eine solche Alternative präsentiert. Vorher war in Windows standardmäßig der Internet Explorer installiert.

Nach Informationen der EU-Kommission hat Microsoft in einem Bericht vom Dezember 2011 darüber informiert, dass der Auswahlbildschirm nach wie vor in Windows zur Verfügung stehe. Dem Verdacht der Wettbewerbshüter zufolge hat Microsoft hier aber nicht die Wahrheit gesagt. Wie auch schon beim ersten Verfahren hatten Beschwerden von Mitbewerbern die Ermittlungen der EU-Kommission in Gang gesetzt.

Microsoft hat zu den Vorwürfen Stellung bezogen und bestätigt, dass das Auswahlfenster in Windows 7-Versionen mit Service Pack 1 fehle. Es habe sich dabei um einen "technischen Fehler" gehandelt, den man "unverzüglich" beseitigen werde. 

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