Oracle vs. UsedSoft

Urteil: Handel mit gebrauchter Software ist legal

Ein Sieg für den Software-Gebrauchtmarkt. Programm-Lizenzen dürfen nach dem ersten Erwerb weiterverkauft werden. Dies hat der Europäische Gerichtshof entschieden. Das letzte Wort ist in dem zu Grunde liegenden deutschen Verfahren jedoch noch nicht gesprochen.

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Inhaltsverzeichnis

  1. 1Berufung auf Verwertungsmonopol nicht möglich
  2. 2Lizenz ist Eigentum des Käufers
  3. 3Noch keine endgültige Entscheidung

Lawrence J. Ellison, Gründer und CEO von Oracle, dürfte sich über die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs besonders ärgern. Fiel sie doch in einem Verfahren seines Unternehmens mit dem deutschen Gebraucht-Software-Händler UsedSoft. Der Bundesgerichtshof hatte um eine Einschätzung des internationalen Gerichts gebeten.

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Berufung auf Verwertungsmonopol nicht möglich

In ihrer Entscheidung legten die Richter dar, dass das Urheberrecht mit dem Erstverkauf eines Programms erlöscht. Oracle kann sich also nicht auf sein "Verwertungsmonopol" berufen, "um sich dem Weiterverkauf der Kopie zu widersetzen".

Der Softwarekonzern wies in seinen Ausführungen vor Gericht darauf hin, dass sich der sogenannte Erschöpfungsgrundsatz nicht auf Nutzungslizenzen beziehe, die aus dem Internet heruntergeladen werden, sondern nur auf verkaufte CDs und DVDs. Dieser Auslegung stimmten die Richter jedoch nicht zu.

Lizenz ist Eigentum des Käufers

Der Verkauf eines Produktes, gepaart mit einem unbefristeten Nutzungsrecht, führe automatisch zu einer Übertragung des Eigentumsrechts an den Käufer. Und zwar unabhängig davon, ob es sich dabei um eine physische oder rein virtuelle Kopie handelt.

Will der Käufer eine Lizenz weiterverkaufen, muss er jedoch das betreffende Programm auf seinem eigenen Rechner unbrauchbar machen, um nicht gegen das Verbot der Vervielfältigung zu verstoßen.

Noch keine endgültige Entscheidung

Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs ist richtungsgebend, jedoch nicht endgültig. In letzter Instanz muss der Bundesgerichtshof über den Rechtsstreit zwischen Oracle und UsedSoft entscheiden. Es wäre jedoch ungewöhnlich, wenn sein Urteil von der Einschätzung der europäischen Richter abweicht.  

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