Wegen fehlender Informationen

Diablo 3: Verbraucherschützer mahnen Blizzard ab

Verbraucherschützer haben den Hersteller Blizzard wegen seines Computerspiels Diablo 3 abgemahnt. Hintergrund sind fehlende Informationen auf der Packung sowie technische Störungen, die den Zugang einschränkten, wie der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) mitteilt. Blizzard habe bis zum 13. Juli Zeit, die geforderte Unterlassungserklärung abzugeben.

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Verbraucherschützer fordern von Blizzard eine Unterlassungserklärung. (Bild: Blizzard)
Verbraucherschützer fordern von Blizzard eine Unterlassungserklärung. (Bild: Blizzard)
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Der Spielehersteller Blizzard ist ins Visier der Verbraucherschützer geraten. Auf der Verpackung von Diablo 3 fehlten Informationen zur Spielvoraussetzung, kritisiert der vzbv. Dort werde nicht angegeben, dass eine dauerhafte Internetverbindung zur Nutzung des Spiels nötig ist. Zudem fehlten Angaben, dass zum Spielen ein wiederholtes Einloggen auf Battle.net nötig ist.

Technische Probleme beim Einloggen

Verschärft werde die Situation dadurch, dass viele Spieler sich über einen längeren Zeitraum nicht einloggen konnten. Wiederholt sei eine Fehlermeldung aufgetaucht. Dem vzbv seien seit dem Spielstart am 15. Mai 2012 zahlreiche Beschwerden zugegangen. "Wenn Spielehersteller von den Nutzern verlangen, dass ein Spiel zum Beispiel nur über einen Spieleraccount online gespielt werden kann, so ist er auch verpflichtet, entsprechend die technische Infrastruktur einschließlich ausreichender Serverkapazitäten bereit zu halten", teilt der vzbv mit.

Blizzard habe nun bis zum 13. Juli 2012 Zeit, die geforderte Unterlassungserklärung wegen dieser Wettbewerbsverstöße abzugeben. Zuvor hatte der vzbv erfolgreich eine Unterlassungserklärung von Electronic Arts verlangt.

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