Wikileaks-Gründer bald vor Europäischem Gerichtshof?

Auslieferung an Schweden: Assange legt erneut Widerspruch ein (Update)

Die Anwälte von Wikileaks-Gründer Julian Assange haben Beschwerde gegen die Entscheidung des britischen Supreme Courts eingelegt. Diese Möglichkeit räumten die Richter ein, nachdem die Verteidigung Kritik an der Urteilsbegründung äußerte. Sollten die Richter den Einspruch ablehnen, könnte Assange vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ziehen. Update: Richter weisen Beschwerde zurück. 

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Das Update vom 14. Juni finden Sie am Ende des Artikels.

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Vor zwei Wochen hatte das oberste Gericht Großbritanniens in einer Fünf-zu-zwei-Entscheidung geurteilt, dass der europäische Haftbefehl gegen Assange rechtmäßig sei.

Erneute Berufung

Wie die Nachrichtenagentur Reuters berichtet, beklagten die Anwälte des Wikileaks-Gründers jedoch, dass einige der Richter ihre Entscheidung auf Basis einer rechtlichen Grundlage getroffen hätten, die im Prozess nicht diskutiert worden sei, wodurch der Verteidigung keine Möglichkeit gegeben wurde, einen Gegenantrag zu stellen. Das Gericht hatte dem Team von Assange daraufhin gewährt, innerhalb von zwei Wochen Beschwerde einzulegen. Diese ist der Nachrichtenagentur zufolge nun erfolgt.

Wie und wann die Richter über die Eingabe entscheiden, steht Reuters zufolge noch nicht fest. Sollte das Gericht Assanges Einspruch ablehnen, könnte er seinen Fall jedoch noch vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte bringen.

Der internationale Haftbefehl gegen Assange wurde ausgesprochen, da zwei ehemalige Wikileaks-Volontärinnen gegen ihn in Schweden Anzeige wegen sexueller Belästigung erstattet hatten. Assange bestreitet die Vorwürfe.

Update vom 14. Juni: Richter lehnen Assanges erneuten Widerspruch ab

Vor wenigen Minuten wurde vom offiziellen Twitter-Account von Wikileaks, dem UK Supreme Court und auf der Webseite Justice vor Assange verkündet, dass der britische Supreme Court die Beschwerde von Assanges Anwälten ablehnt. Erneut lautet das Ergebnis fünf zu zwei gegen den Wikileaks-Gründer. Wie oben erwähnt, bleibt Assange nun noch der Gang vor den Europäischen Gerichtshof. 

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Wikileaks veröffentlichte die Meldung in einem Tweet. (Bild: Screenshot twitter.com)
Wikileaks veröffentlichte die Meldung in einem Tweet. (Bild: Screenshot twitter.com)

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