Unbekannte Kreative oder kriminelle Nutzer geistigen Eigentums?
Kommentar: Wie das Urheberrecht die Kreativität behindert
Der Streit um die Rechte von Künstlern, Verwertern und Unterhaltungsindustrie ignoriert eine wichtige Gruppe: Kreative Privatanwender, die Videos oder Podcasts im Web veröffentlichen. Diese stehen mit einem Bein im Gefängnis, wenn sie für ihr Video urheberrechtlich geschützte Filmausschnitte, Fotos oder Musikstücke verwenden.

Inhaltsverzeichnis
- 1Kreativ mit Audio- und Videosoftware
- 2Ein Bein im Knast
- 3Total kompliziert: Tarifsuche bei der GEMA
- 4Ein Video, mehrere Urheber
- 5Was der Gesetzgeber tun muss
- 6ID für Lizenzen
Wenn es in Europa so etwas wie eine vorausschauende Politik gäbe, dann hätten wir jetzt ein paar Probleme weniger. Wir hätten beispielsweise weniger Probleme mit Schuldenstaaten wie Griechenland, die Energiewende wäre längst vollzogen und auch die digitale Welt wäre halbwegs befriedet. Wir hätten eine von europäischen Geldern finanzierte und von kommerziellen Interessen freie Suchmaschine und wären nicht einem einzigen Suchmaschinen-Monopolisten aus Kalifornien ausgeliefert. Außerdem hätten wir ein Mindestmaß an Rechtssicherheit im Internet. Es gäbe kein Heer von Anwälten, deren Geschäftsmodell darin besteht, massenhaft Abmahnungen zu verschicken. Denn wir hätten ein an die digitale Zeit angepasstes und flexibles Urheberrecht.
Was das Urheberrecht betrifft, hat die Piratenpartei jetzt eine große Diskussion losgetreten. Egal, was man von den Standpunkten der Piraten hält, dass sie auf das Thema aufmerksam gemacht haben, bleibt ihr Verdienst.
Die Diskussion steht freilich noch ganz am Anfang. Derzeit dreht sich alles um die Interessen von Künstlern und der Unterhaltungsindustrie. Privatleute werden immer nur als illegale Downloader und Kopierer gesehen. Aber eine sehr wichtige Gruppe, die ebenfalls vom Thema Urheberrecht betroffen ist, wird bislang völlig ignoriert. Ich meine das Heer der kreativen Internet- und PC-Anwender. Diese produzieren beispielsweise selbst Videos, veröffentlichen diese auf Youtube oder schmücken ihre Weblog mit Podcasts, Multimedia-Elementen oder Fotos.







Beiträge
insgesamt 2 BeiträgeFinde ich auch einen guten Beitrag. Nur das Beispiel mit dem Katzenvideo im Abschnitt mit den Persönlichkeitsrechten finde ich etwas unglücklich gewählt. Das hätte man mit einem Beispiel zu politischer Gesinnung...
Sehr guter Beitrag