Transparente Verhandlungen gefordert
YouTube-Urteil: GEMA legt Berufung ein (Update)
Der Rechtsstreit zwischen der Musikverwertungsgesellschaft GEMA und dem Videoportal YouTube geht in eine neue Runde. Einen Monat nach der Urteilsverkündung des Hamburger Landgerichts hat die GEMA Berufung eingelegt. Der Richterspruch sei zwar ein großer Erfolg für das Anliegen der Urheber gewesen, reiche aber noch nicht weit genug, teilt die Musikverwertungsgesellschaft mit. Update: Auch YouTube legt Berufung ein.
Das Update vom 22. Mai finden Sie am Ende des Artikels.
Das Hamburger Landgericht hatte am 20. April geurteilt, dass YouTube zu wenig tue, um das Hochladen von urheberrechtlich geschützten Werken zu verhindern. Die Video-Plattform musste die zwölf im Verfahren exemplarisch angeführten Werke aus ihrem Angebot entfernen.
GEMA: YouTube nicht bereit, die Ergebnisse der Verhandlungen offen zu legen
Sowohl die GEMA als auch YouTube-Muttergesellschaft Google signalisierten nach dem Urteil Gesprächsbereitschaft - doch die Verhandlungen sind bis Ablauf der Berufungsfrist zu keinem Ergebnis gekommen, wie die GEMA mitteilt. "YouTube ist derzeit nicht bereit, die Ergebnisse der Verhandlungen offen zu legen. Genau dies fordert aber die GEMA, die auch rechtlich zur Veröffentlichung der Ergebnisse verpflichtet ist", heißt es in einer Mitteilung.
Mit der Berufung will die GEMA nach eigenen Angaben Rechtssicherheit für ihre Mitglieder schaffen und fordert gleichzeitig von YouTube maximale Transparenz in den Verhandlungen. "Das Transparenzgebot ist für uns von entscheidender Bedeutung. Im Sinne der Urheber ist dies eines unserer wichtigsten Verhandlungsziele", erklärt Harald Heker, Vorstandsvorsitzender der GEMA.
YouTube und GEMA streiten bereits seit mehreren Jahren vor Gericht. Im April 2009 endete der Vertrag zwischen beiden Parteien. Die GEMA ist seither der Auffassung, dass YouTube GEMA-Werke illegal nutzt und damit Gewinn erzielt, ohne Geld an die Urheber abzuführen.
Update 22. Mai: Auch YouTube geht in Berufung
Auch YouTube fechtet das Urteil an, da es es auch anderen Plattformen mit nutzergenerierten Inhalten wesentlich schwerer machen würde, ihren Betrieb aufrechtzuerhalten, wie Google-Sprecherin Mounira Latrache gegenüber netzwelt sagt. "Obgleich das Gericht bestätigt hat, dass YouTube eine Hosting-Plattform ist, würde eine Entscheidung zum Einsatz von Filtern Innovationen und Meinungsfreiheit im Internet beeinträchtigen", sagt Latrache. Es gehe um eine Grundsatzfrage. YouTube erhoffe sich Rechtssicherheit durch eine Überprüfung des Urteils vom 20. April.
Die Berufung erfolge indes unabhängig von den derzeitigen Verhandlungen von YouTube mit der GEMA. "Wir wollen weiterhin mit der GEMA verhandeln und treten weiter dafür ein, auch in Deutschland eine Lösung zu finden, von der Künstler, Komponisten, Autoren, Verleger und Plattenfirmen sowie die YouTube-Community in Deutschland profitieren können", sagte Latrache weiter. Sie sei zuversichtlich, dass Google wie in 42 anderen Ländern auch hier eine Lösung finden könne - allerdings sei dies kaum innerhalb weniger Tage möglich.
Ihr zufolge liegen die beiden Parteien indes gar nicht so weit auseinander. Dabei gehe es nicht um die Frage der Transparenz, wie von der GEMA kritisiert.


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