Noch gilt Übergangsphase
Kostenlose Warteschleifen: Neues Gesetz tritt in Kraft
Die Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) ist am heutigen 10. Mai in Kraft getreten. Die Reform führt zum Beispiel kostenlose Warteschleifen beim Telefonieren von Fest- und Mobiltelefonen ein - allerdings gilt zunächst noch eine Übergangsregelung für ein Jahr.
"Das neue Telekommunikationsgesetz bringt erhebliche Verbesserungen für die Verbraucher", sagt Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner (CSU). Zum Beispiel werde nun gesetzlich klar geregelt, dass bei Anrufen auf Sonderrufnummern eine Warteschleife weder bei einem Telefonat aus dem Festnetz, noch aus dem Mobilfunknetz Kosten verursachen darf, wie das Bundesverbraucherzministerium mitteilt.
Warteschleifen-Regelungen erst in einem Jahr verbindlich
Das neue Gesetz sieht vor, dass Warteschleifen künftig nur noch bei Ortsnetzrufnummern, normalen Mobilfunkrufnummern und entgeltfreien Rufnummern uneingeschränkt eingesetzt werden dürfen. Bei Sonderrufnummern (wie 0180- oder 0900-Nummern) müssen Warteschleifen einem Festpreis unterliegen oder kostenlos sein.
Diese Regelungen gelten allerdings erst in einem Jahr. Bis dahin gilt eine Übergangsregelung, die in drei Monaten in Kraft tritt. Diese sieht vor, dass Warteschleifen erst ab der dritten Minute kosten dürfen.
Rechte bei Umzug und Anbieterwechsel gestärkt
Daneben wurden die Rechte der Verbraucher beim Umzug und Festnetz-Anbieterwechsel gestärkt: Wenn eine Leistung am neuen Wohnort nicht angeboten wird, haben die Kunden künftig ein Sonderkündigungsrecht. Bei einem Wechsel des Festnetz-Anbieters darf die Unterbrechung höchstens einen Kalendertag dauern. Zudem muss es möglich sein, die Telefonnummer mitzunehmen.
Eine weitere Neuregelung sieht vor, dass künftig die Mindestgeschwindigkeit bei DSL-Verträgen angeben werden muss. Verbraucher erhalten künftig zudem die Möglichkeit, einzelnen Posten auf der Mobilfunkrechnung zu widersprechen, ohne dass dies zu einer Sperre des Anschlusses führen darf. Diese Möglichkeit gab es bislang nur für das Festnetz, wie Aigner betont.
Das Gesetz war am 27. Oktober 2011 vom Bundestag beschlossen worden und ist nun in Kraft getreten.


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