Einschätzung von Anwälten
Facebook: Urheberrechtsverletzungen durch den "Gefällt mir"-Klick?
Facebook-Nutzer könnten dafür haften, wenn sie den "Gefällt mir"-Button unter rechtsverletzenden Inhalten anklicken. Zu diesem Schluss kommen zwei Rechtsanwälte, die sich unabhängig voneinander mit dem Thema beschäftigten.
Anlass für die Auseinandersetzung mit der Problematik war ein Bericht in der vergangenen Woche, wonach Facebook-Nutzer auch für Inhalte auf ihrem Profil haften können, die von Dritten gepostet wurden. Rechtsanwalt Markus Wekwerth von der Kanzlei Moosmayer, Hoffmann & Partner stimmte dieser Einschätzung zu. Darüber hinaus glaubt er auch an eine Verantwortlichkeit von Personen, die den "Gefällt mir"-Button unter rechtsverletzenden Inhalten klicken. Dies stelle eine Weiterverbreitung und damit das eigentliche Problem dar.
"Repostings sind vergiftet"
"Im Unterschied zu einem einfachen Link bewirkt die 'Gefällt mir'-Option nicht nur einen technischen Verweis auf den rechtsverletzenden Inhalt, sondern dessen Übernahme in das eigene Profil." Der Speicherort bleibe zwar derselbe, der betreffende Inhalt würde aber in einen neuen Zusammenhang gestellt, schreibt Wekwerth.
"Der Nutzer, der die 'Gefällt mir'-Option wählt, tut dies aus Überzeugung, weil er sich zu dem Inhalt bekennt. Damit macht er sich diesen aber zu eigen, weshalb es sich letztlich um einen eigenen Inhalt handelt." Alle Repostings des ursprünglich rechtsverletzenden Eintrags seien also "vergiftet" und könnten einen Unterlassungsanspruch des Rechteinhabers nachsichziehen.
"Geprüft und für gut befunden."
Netzwelt fragte bei Rechtsanwalt Chrisitan Solmecke nach, um eine zweite Meinung zu dieser Rechtsauslegung einzuholen, und erhielt eine ähnliche Antowrt. Das "Liken" sei kritisch, weil dadurch der entsprechende Inhalt wie beispielsweise ein Bild auf die eigene Pinnwand gepostet wird, erklärte Solmecke. "An diesem Bild hat der Facebook-Nutzer keine Rechte und darf es dementsprechend auch nicht hochladen."
Genau wie Wekwerth sieht auch Solmecke die Zustimmungsbekundung als ein Zueigenmachen des Inhalts. Der Nutzer signalisiert, dass er die "Seite geprüft, und für richtig oder gut befunden hat. Dies führt dazu, dass er in gleichem Maße haftet wie für einen eigenen Inhalt.", erklärte Solmecke gegenüber netzwelt weiter. "Wer eine Seite mit rechtsverletzendem Inhalt 'liked', läuft also Gefahr, eine Abmahnung zu erhalten." Ob tatsächlich ein Schadensersatzanspruch besteht, ist laut der Auslegung von Wekwerth jedoch nicht eindeutig.
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Beiträge
insgesamt 3 BeiträgeIch denke nicht, dass es um "tun oder lieber sein lassen" geht - denn gerade auch mit dieser Argumentation ist es für den normalen Menschen überhaupt nicht mehr nachvollziehbar wann er was warum tun darf und was...
Ich denke die Annahme ist in dem Fall, das der "Like"-Klick ähnlich aufgefasst wird wie ein ReTweet beispielsweise oder das Posting eines Links auf einer Seite, die man selbst kontrolliert. Gerade im Zusammenhang mit...
Klingt nicht nachvollziehbar: Wie kann ich rechtlich belangt werden, wenn ich etwas mag? FACEBOOK sollte in die Haftung bzw. zwingende Kontrollregulierung genommen werden - ähnlich wie z.B. eBay auch. Bei eBay kann...