Drittes Urteil gesprochen
Kino.to: Fast vier Jahre Haft für Chefprogrammierer
Im Fall Kino.to ist ein weiteres Urteil gesprochen worden. Das Landgericht Leipzig entschied, dass der 29-jährige ehemalige Chefprogrammierer des Filmportals sich der massenhaften Verletzung des Urheberrechts schuldig gemacht habe.
Das Urteil gegen den Chefprogrammierer bestätigte eine Pressesprecherin des Leipziger Landgerichts gegenüber netzwelt. Das Strafmaß legten die Richter auf drei Jahre und zehn Monate fest. Damit liegt nun ein weiteres Urteil im Fall Kino.to vor. Bereits im Dezember wurde ein 27-jähriger KfZ-Mechaniker wegen gemeinschaftlich begangener, gewerbsmäßiger Urheberrechtsverletzungen in 1,1 Millionen Fällen verurteilt.
GVU: Die Nummer zwei bei Kino.to
Wie in der Pressemitteilung der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverfolgungen (GVU) zu lesen ist, die zu Beginn des Prozesses herausgegeben wurde, stand der Chef-Programmierer in der Hierarchie direkt hinter dem Hauptverantwortlichen Dirk B. Der 29-Jährige habe Kino.to 2008 in seiner ursprünglichen Form programmiert und seitdem finanziell von dem Portal profitiert. Seine Arbeit habe zudem stetig zur Ausweitung des Angebots auf Kino.to beigetragen, schreibt die GVU.
Auch im Fall Megaupload steht demnächst eine juristische Entscheidung an. Der Server-Hoster Carpathia fordert eine Entscheidung darüber, was mit den Inhalten der ehemaligen Megaupload-Nutzer geschehen soll.


Vor einem Jahr beschlagnahmte die Kriminalpolizei die Domain Kino.to. Insgesamt 13 Personen nahmen die Ermittler fest. Die Razzia veränderte die Filesharing-Szene grundlegend und zog zahlreiche Prozesse sowie Urteile nach sich. Nun wurde der Gründer des Filmportals verurteilt. Netzwelt liefert die Details.
Kino.to-Razzia: In den vergangenen Tagen gab es drei neue Hausdurchsuchungen im Zusammenhang mit dem illegalen Filmportal. Diesmal sind Werbedienste das Ziel, die Anzeigen an Kino.to vermittelten. Zwei Verdächtige wurden bereits verhaftet.
Hacker haben die Seite Kino.to übernommen. Mit der Aktion wollen sie auf einen gravierenden Fehler in der Administration der Seite hinweisen. Sie sind nach eigenen Angaben gern bereit, die Seite zurückzugeben.
Dirk B., der Gründer von Kino.to, hat vor dem Landgericht Leipzig ein Geständnis abgelegt. Zuvor hatten ihm die Richter im Austausch eine mildere Strafe angeboten. Der Angeklagte äußerte jedoch auch Kritik vor Gericht.
Im Namen von Anoymous Austria ist die Webseite des Bundesjustizministeriums angegriffen worden. Die Homepage war mehrere Stunden nicht erreichbar. Vermutlich handelte es sich um eine Racheaktion wegen des Urteils gegen den Kino.to-Chefprogrammierer.
Viereinhalb Jahre Haft wegen unerlaubter und gewerbsmäßiger Verwertung von urheberrechtlich geschützten Werken, dieses Urteil erging heute vor dem Landgericht Leipzig gegen den Gründer von Kino.to. Die Entscheidung fällt wenige Tage nach dem ersten Jahrestag der Razzia.
"Wegen Urheberrechtsverletzungen in 1,1 Millionen Fällen": 27-jähriger Kino.to-Administrator wird zu drei Jahren Haft verurteilt.




