Empfang per Gemeinschaftsanlage

Ende des analogen Sat-TV: Wann der Vermieter für die Umrüstung zahlen muss

Ende April endet die analoge TV-Übertragung per Satellit. Damit die Mattscheibe nicht schwarz bleibt, müssen Mieter unter Umständen umrüsten. Aber häufig ist auch der Vermieter verpflichtet, für digitalen Empfang zu sorgen.

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Das Ende der analogen Satellitenübertragung naht. Beim Gemeinschaftsanlagen kommt der Vermieter für die Umrüstungskosten an der Parabolantenne auf. (Bild: sxc.hu)
Das Ende der analogen Satellitenübertragung naht. Bei Gemeinschaftsanlagen kommt der Vermieter für die Umrüstungskosten an der Parabolantenne auf. (Bild: sxc.hu)

Inhaltsverzeichnis

  1. 1Gemeinsame Satelliten-Anlage
  2. 2Vermieter auf mögliche Umrüstung hinweisen
  3. 3Umrüstbedarf per Videotext überprüfen
  4. 4Streitfall Modernisierung

Am 30. April 2012 ist es soweit: Die öffentlich-rechtlichen und privaten Sender schalten das analoge TV-Satellitensignal ab. Wer sein Programm noch analog empfängt, sollte deshalb vorsorglich auf digitale Technik umrüsten und sich einen neuen digitalen Receiver kaufen. 

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Aber wer zahlt für die entstehenden Umrüstungskosten? In vielen Fällen dürfte die Sache eindeutig sein: Der Mieter selbst kommt für das neue Empfangsgerät und mögliche Aufrüstungen an der Parabolantenne auf. Der Deutsche Mieterbund verweist zur Begründung auf ein Urteil des Landgerichts Berlin. Die Richter hatten seinerzeit zu beurteilen, ob der Mieter oder Vermieter bei Ende des herkömmlichen terrestrischen TV-Empfangs für die entstehenden Kosten beim DVB-T-Umstieg zu zahlen habe.

Gemeinsame Satelliten-Anlage

Das Argument des Gerichts: Es sei nicht vertretbar, den Vermieter zu verpflichten, den weiteren Empfang in der herkömmlichen Variante zu ermöglichen. Der Vermieter habe auch gar keine Möglichkeit, den traditionellen terrestrischen Empfang zu erhalten. Aus denselben Gründen müssen Mieter selbst für die Kosten zur Umrüstung auf digitale Satellitentechnik aufkommen.

Anders sieht es aber bei sogenannten Gemeinschaftsverteilanlagen aus, die alle Parteien eines Hauses mit Satellitenfernsehen versorgen. Sollte die Technik veraltet sein, muss der Vermieter nachrüsten. "Der Mieter hat ein Anrecht darauf, dass der Vermieter tätig wird", sagt Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund.

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