Diskussion um Providerhaftung
Gemeinsam gegen die Filmindustrie: Google verteidigt Hotfile vor Gericht
Google hat sich in einen Gerichtsprozess zwischen führenden Unternehmen der US-amerikanischen Unterhaltungsindustrie und dem Webhoster Hotfile eingeschaltet. Die Kläger versuchen vor dem Bundesgericht in Florida, Hotfile für die Verbreitung von urheberrechtlich geschütztem Material stärker in die Verantwortung zu ziehen. Google schaltet sich in das laufende Verfahren weniger aus Solidarität, denn aus Eigennutz ein.
Inhaltsverzeichnis
- 1Kein Safe Harbor für Hotfile
- 2Googles Stellungnahme
- 3Kläger lehnen Google ab
Anfang März dieses Jahres spitzte sich der Prozess zwischen Disney, Twentieth Century Fox, Universal, Columbia, Warner Bros. Entertainment und Hotfile zu, als die Kläger ein sogenanntes Summary Judgment forderten, welches zu einer juristischen Entscheidung ohne langwieriges Verfahren führen kann.
Kein Safe Harbor für Hotfile
Darin forderten die Vertreter der Industrie, dass Hotfile nicht unter den Safe Harbor-Regelungen des Digital Millenium Copyright Act (DMCA) zu schützen sei, da das Geschäftsmodell "Milliarden Downloads von urheberrechtlich geschütztem Material" zuließe.
Die Safe Harbor-Regelungen besagen, dass Service-Provider wie in diesem Fall Hotfile nicht für etwaige Rechtsverletzungen ihrer Nutzer verantwortlich sind. Allerdings müssen sie - ähnlich der Rechtslage in Deutschland - im Fall von gemeldeten Urheberrechtsverletzungen Links entfernen, die für die Verbreitung der Inhalte sorgen.
Googles Stellungnahme
Google nahm dies zum Anlass, um seinen Standpunkt der Dinge als dritte, juristisch unbeteiligte Partei in einem Brief an das Gericht zu äußern. In dem Schreiben betont der Suchmaschinenanbieter die Wichtigkeit der Safe Harbor-Regel und dass Hotfile weiterhin unter diese falle.
Googles Interesse an dem Fall ist vor allem darin begründet, dass der Suchmaschinenanbieter sich in einem vergleichbaren Prozess vor einem anderen Gericht bezüglich YouTube befindet. Das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen. In einem Summary Judgment gaben die Richter dort jedoch Google recht, dass die Safe Harbor-Regel greife.
Der Suchmaschinenanbieter fürchtet, dass der weitere Verlauf des Prozesses beeinflusst werden könnte, wenn das Gericht im Fall Hotfile eine andere Entscheidung trifft und die Haftung des Webhosters für Nutzerinhalte ausweitet. In seiner Stellungnahme macht das Unternehmen klar, dass die Verpflichtung von Service-Providern, Nutzerinhalte stark zu kontrollieren, auch Angebote wie Facebook und Twitter nachhaltig beeinflussen könnte.
Kläger lehnen Google ab
Die Kläger wiederum forderten das Gericht in Florida dazu auf, den Brief von Google zu ignorieren. Google handele lediglich aus Eigeninteresse und stelle eine einseitige Sichtweise dar, weshalb die Meinung die Richter nicht beeinflussen dürfe.
In Deutschland entschied kürzlich das Oberlandesgericht Hamburg in einem ähnlichen Fall zwischen der GEMA und RapidShare, dass der Filesharing-Hoster verpflichtet sei, das Internet auf bereits bekannte, urheberrechtsverletzende Links zu durchsuchen.


Google hat in zwei US-amerikanischen Städten ein Projekt gestartet, um dort High-Speed-Internet anzubieten. Einem Medienbericht zufolge möchte der Suchmaschinenanbieter dort auch ein Pay-TV-Angebot testen.
Die GEMA gewinnt vor dem Landgericht Hamburg gegen YouTube. Neue Verhandlungen sind nun wahrscheinlich.
Provider sind auch zukünftig nicht gezwungen, Urheberrechtsverletzungen ihrer Kunden durch präventive Kontrollen zu unterbinden. Dies entschied der Europäische Gerichtshof bezüglich eines entsprechenden Prozesses in Belgien.
Revision erfolglos. Die Twitter-Nutzerprofile der Wikileaks-Aktivisten um Brigitta Jonsdottir müssen wahrscheinlich vor den US-Behörden offengelegt werden. Der dritte Versuch, ein anderes Urteil vor Gericht zu erwirken, scheiterte.
Nachdem Viacom in erster Instanz mit seiner Klage gegen Google scheiterte, ist der US-Medienkonzern wie erwartet in Berufung gegangen.
RapidShare könnte künftig dazu verpflichtet sein, gezielt im Netz nach illegalen Inhalten zu suchen. Über die Rechtmäßigkeit der Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamburg wird in juristischen Kreis diskutiert. RapidShare will Berufung einlegen.
Der Mediengigant Viacom hat eine Schlappe im Urheberrechtsstreit gegen Google erlitten. Viacom forderte vom Suchmaschinenanbieter eine Milliarde Dollar Schadensersatz wegen Copyright-Verletzungen. Doch US-Richter wiesen die Klage zurück.




