Unterlassungserklärung für Werbung gefordert
AppleCare Protection Plan: Europas Verbraucherschützer mahnen iPad-Hersteller ab
Verbraucherschützer aus elf europäischen Ländern haben Apple abgemahnt. Grund ist die Internet-Werbung für Apples Support-Programm "AppleCare Protection Plan". Diese könnte bei Verbrauchern den Eindruck erwecken, dass sie ohne kostenpflichtige Herstellergarantie nach einem Jahr keinen Anspruch mehr auf Gewährleistung haben. Dabei gelten Gewährleistungsansprüche in der EU mindestens zwei Jahre nach Übergabe der Kaufsache.
Wer auf der deutschen Website von Apple Produkte bestellt, dem empfiehlt das Unternehmen den Kauf einer zwei- oder dreijährigen Herstellergarantie, den so genannten AppleCare Protection Plan, wie der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) mitteilt. Apple bewerbe die kostenpflichtige Verlängerung der Garantie wie folgt: "Alle Hardwareprodukte werden mit einer einjährigen Hardwaregarantie ab Kaufdatum geliefert. Durch den Kauf des AppleCare Protection Plan lässt sich der Anspruch auf Service und Support verlängern."
Internet-Werbung für das "AppleCare Protection Plan" rechtswidrig
Dabei koste die zweijährige Gewährleistung für Reparaturen eines iPads beispielsweise 79 Euro, eine dreijährige Garantie für ein MacBook liege bei 349 Euro, schreibt der vzbv. Nach einer Überprüfung von netzwelt gilt dieser Preis für das MacBook Pro mit einem 15 Zoll oder größeren Bildschirm.
Nach Ansicht des vzbv ist die Internet-Werbung für den "AppleCare Protection Plan" rechtswidrig. Apple weise nicht deutlich auf ohnehin bestehende Gewährleistungsansprüche des Käufers gegenüber dem Händler hin, teilte der vzbv mit. Diese gelten in der EU unabhängig von einer Herstellergarantie mindestens zwei Jahre ab Übergabe der Kaufsache. Geben Hersteller eine eigene Garantie ab, müssten sie einfach und verständlich auf die gesetzlichen Ansprüche hinweisen.
In der EU gelten Gewährleistungsansprüche mindestens zwei Jahre
Beim AppleCare Protection Plan könnte nach Ansicht des vzbv bei Verbrauchern der Eindruck entstehen, dass sie ohne die kostenpflichtige Herstellergarantie nach einem Jahr keinen Anspruch mehr auf Gewährleistung haben. Damit halte Apple sie davon ab, ihre gesetzlichen Ansprüche geltend zu machen. Dies verstoße gegen die Vorschriften des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb.
Auch zehn weitere europäischen Verbraucherschutzorganisationen beanstanden die Werbung für den "AppleCare Protection Plan". Belgien, Dänemark, Griechenland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Polen, Portugal, Slowenien und Spanien sind mit von der Partie. Unter der Koordination der europäischen Verbraucherorganisation BEUC haben sie Apple abgemahnt und fordern bis zum 30. März eine Unterlassungserklärung.


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