Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts
RapidShare: Zur Suche nach illegalen Download-Links verpflichtet (Update)
RapidShare könnte bald verpflichtet sein, gezielt im Netz nach Links auf illegale Downloads zu suchen. Bisher musste das Unternehmen lediglich Inhalte löschen, die von Rechteinhabern gemeldet wurden. Über die erweiterte Prüfungspflicht entschied das Oberlandesgericht Hamburg. Rechtsanwälte streiten jedoch über die Rechtmäßigkeit der Entscheidung. Update: RapidShare geht in Revision, zieht jedoch ein positives Fazit der Urteilsbegründung.
Inhaltsverzeichnis
- 1"Massenhafte Urheberrechtsverletzungen"
- 2Ist das Urteil rechtmäßig?
- 3Revision des Bundesgerichtshofs
- 4Update 28.März: RapidShare geht in Revision
Das Update vom 28. März finden Sie am Ende des Artikels.
In seinem Urteil vom 14. März 2012 bestätigte das Hamburger Oberlandesgericht eine Entscheidung des Landgerichts vom Juni 2009. Klägerin in diesem Prozess ist die Verwertungsgesellschaft GEMA, die das Urteil begrüßte. Das Gericht bestätigte, dass RapidShares bisheriges Vorgehen, Inhalte nach Hinweis durch die Rechteinhaber zu löschen, nicht ausreiche, sondern weitere Maßnahmen getroffen werden müssten, um eine Wiederholung der Urheberrechtsverletzung zu verhindern.
Gegenüber dem Blog TorrentFreak äußerte sich Daniel Raimer, Sprecher von RapidShare, kritisch zur Jubelmeldung der GEMA. Erst nach der Veröffentlichung der Urteilsbegründung könne das Urteil richtig gedeutet werden. Außerdem werte RapidShare es als positiv, dass die Richter nicht mehr das gesamte Geschäftsmodell des Filesharing-Hosters in Frage stellten.


Der in der Kritik stehende Filehsharing-Dienst hat sich die Unterstützung von Musikstars wie P. Diddy oder Kanye West gesichert. Sie werben für die Plattform in einem Youtube-Clip.
Die GEMA gewinnt vor dem Landgericht Hamburg gegen YouTube. Neue Verhandlungen sind nun wahrscheinlich.
Der amerikanische Kongress hat eine Liste der sechs schlimmsten Filesharing-Seiten weltweit erstellt. Mit dabei ist auch RapidShare, dessen Server in Deutschland stehen. Zudem wurden fünf Regierungen für ihre Datenschutzpraxis kritisiert.
Was denkt die GEMA eigentlich über eine Reform des Urheberrechts und wie steht es um die Verhandlungen mit YouTube? Pressesprecherin Bettina Müller antwortet im Video-Interview mit netzwelt.
Filesharing-Prozess: Disney, Warner Bros. Entertainment und Co. versuchen vor Gericht, Hotfile stärker für die Verbreitung von urheberrechtlich geschützten Inhalten in die Verantwortung zu nehmen. Google schaltete sich nun in den Prozess ein und verteidigt den Webhoster.
Download-Drosselung bei RapidShare: Die Betreiber des Filesharing-Portals haben die Geschwindigkeit für das Herunterladen von Dateien auf 30 Kilobit pro Sekunde reduziert. Von der Restriktion sind nur Gratis-Nutzer betroffen.
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