Juristen uneinig

Spotify: Darf man den Musik-Stream mitschneiden?

Seit dem Deutschland-Start von Spotify beschäftigt viele die Frage, ob Musik aus dem Streaming-Dienst mitgeschnitten werden darf. Generell gilt das Recht auf Privatkopie, doch die Spotify-Nutzungsbedingungen verbieten dies. Netzwelt hat bei Rechtsanwalt Christian Solmecke nachgefragt.

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Inhaltsverzeichnis

  1. 1Recht auf Privatkopie versus Nutzungsbedingungen
  2. 2Spotify verbietet Mitschnitt
  3. 3Facebook-Login bei Juristen umstritten
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In Deutschland werden inzwischen mehrere Musik-Streamingdienste angeboten. Spotify ist diese Woche hinzugekommen. Die Musik-Dienste bieten mehrere Millionen Songs an, die werbefinanziert und kostenlos oder gegen Gebühr in bestimmten Abomodellen angehört werden können. Dabei wird im Unterschied zum Download keine Kopie des Titels auf dem PC oder Smartphone angelegt. Stattdessen wird die Musik abgespielt und in der Regel wieder vom Gerät gelöscht. Manche Abomodelle ermöglichen zudem, die Musik zu speichern und offline zu hören, solange das Abo besteht. 

Recht auf Privatkopie versus Nutzungsbedingungen

Zwar kann ein Song per Stream meist beliebig oft gehört werden, dennoch ist es verlockend, die Musik gleich mitzuschneiden, um von Abomodellen und Internetzugang unabhängig zu sein und die Musik dauerhaft zu besitzen. Auf die Frage der Legalität des Mitschneidens teilte Rechtsanwalt Christian Solmecke auf netzwelt-Anfrage mit: "In Deutschland gibt es ein Recht auf Privatkopie." Die Urheber würden dafür auch entschädigt. Bei jedem Kauf eines CD-Rohlings oder eines Brenners würden Abgaben bezahlt, die dann an die Künstler verteilt werden.

Wichtig dabei ist, dass die Kopie zum privaten Gebrauch stattfindet, schreibt der Heidelberger Fachanwalt für IT-Recht Sebastian Dosch in seinem Blog kLAWtext. "Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird", schreibt Dosch. Man darf also nicht Mix-CDs erstellen und diese dann auf eBay zum Verkauf oder auf Filesharing-Seiten anbieten.

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