Ergebnis des schwarz-gelben Koalitionsgipfels
Leistungsschutzrecht: Links auf Zeitungsartikel bald kostenpflichtig?
Wird das Verlinken von Zeitungsartikeln im Netz bald zahlungspflichtig? Entsprechendes befürchtet unter anderem die Piratenpartei angesichts der neuen Beschlüsse auf dem schwarz-gelben Koalitionsgipfel. Dort wurde das sogenannte Leistungsschutzrecht für Verlage auf die Agenda gesetzt, das die Verbreitung von Presseerzeugnissen kostenpflichtig machen könnte.
Inhaltsverzeichnis
- 1Nur "gewerbliche" Nutzung kostenpflichtig
- 2Trennung zwischen gewerblich und privat
- 3"Verfolgung vereinfacht"
In dem Ergebnispapier zum Koalitionstreffen heißt es, dass "Verlage im Online-Bereich nicht schlechter gestellt sein sollen als andere Werkvermittler". Aus diesem Grund sollen die "Hersteller von Presseerzeugnissen" ein spezielles Leistungsschutzrecht erhalten.
Im Detail meint dies, dass "künftig für die Verbreitung von Presseerzeugnissen (wie Zeitungsartikel) im Internet ein Entgelt an die Verlage" gezahlt werden soll. So würden diese an den Gewinnen beteiligt, die Suchmaschinenanbieter und News-Aggregatoren durch die Verwendung der Texte erzielen. Auch die Urheber der Artikel sollen durch diese Abgabe zusätzlich entlohnt werden.
Nur "gewerbliche" Nutzung kostenpflichtig
Im jetzigen Entwurf wird betont, dass die private Nutzung von Presseerzeugnissen nicht kostenpflichtig werden soll. Im Netz wurden die Vorschläge der schwarz-gelben Koalition dennoch äußerst kritisch aufgefasst. Von einem "Internet-Wegzoll" spricht beispielsweise Sebastian Nerz, Bundesvorsitzender der Piratenpartei Deutschland.
"Wenn es den Verlagen nicht Recht ist, dass Anrisstexte ihrer Artikel bei google-news erscheinen, können sie Google von ihren Seiten ausschließen. Zudem verstößt ein Leistungsschutzrecht gegen Gleichheitsgrundsätze, denn weder der Blogger, für den das Recht nicht gilt, noch der kleine Verlag, dem Geld und Manpower fehlen, kann es für sich durchsetzen", schreibt Nerz weiter in einer Pressemitteilung. Das Verlinken von Artikeln sei eine kostenlose Werbung für die Verlage und keine schädliche Fremdnutzung.
Trennung zwischen gewerblich und privat
Zudem wird die Trennung von gewerblicher und privater Nutzung kritisiert, die im Netz nicht durchführbar sei. Auf dem Netzpolitik-Blog iRights.Info wird befürchtet, dass auch Blogger, die Anzeigen auf ihren Seiten schalten, zu Abgaben gezwungen werden könnten und eine neue Form der Abmahnindustrie geboren wird.
Rechtsanwalt Christian Solmecke bestätigte gegenüber netzwelt, dass die Unterscheidung zwischen gewerblichem und privatem Angebot entscheidend dafür sei, ob Blogger bei Nutzung von Zeitungsartikeln künftig eine Lizenzgebühr entrichten müssten. Nach "herrschender Rechtsauffassung" gelte das Setzen eines Hyperlinks jedoch noch nicht als Verbreitung.
"Verfolgung vereinfacht"
Der Beschluss der Koalition würde in seiner jetzigen Form vor allem eine Veränderung hinsichtlich der Verfolgung von Verstößen gegen die Lizenzierungspflicht bringen, denn "die Verlage könnten dann nicht mehr nur aus eingeräumten Rechten der Urheber vorgehen, sondern eben aus den ihnen dann zustehenden Leistungsschutzrechten, was die Verfolgung wesentlich erleichtert", sagt Solmecke.
Wie Netzpolitik.org schreibt, sind die Beschlüsse der Koalition, bevor sie in ein Gesetz einfließen können, jedoch noch vor dem Bundestag zu diskutieren.


Im Internet muss man aufpassen, was man sagt und schreibt. Sonst macht man schnell Bekanntschaft mit einem Pir...äh..Abmahn-Anwalt. Nutzer sollten aber auch Verständnis für diese Gattung aufbringen, denn die müssen auch Geld verdienen.
Google reagiert auf das geplante französische Gesetzesvorhaben: Der Konzern droht, alle französischen Verlagsangebote aus dem Index zu entfernen, wenn das Gesetz verabschiedet wird.
Die schwarz-gelbe Koalition hat das umstrittene Gesetz zur Sperrung von Webseiten mit kinderpornografischen Inhalten gestoppt. Stattdessen sollen entsprechende Inhalte gleich gelöscht werden.
Erfolglos: Die Online-Petition gegen das Leistungsschutzrecht hat nicht die erforderliche Anzahl an Unterschriften erreicht. Initiator Bruno Kramm, Mitglied der Piratenpartei, zeigt sich selbstkritisch.
Unter dem Motto "Verteidige Dein Netz" hat Google eine Kampagne gegen das Leistungsschutzrecht gestartet. Das Unternehmen wehrt sich damit gegen den Gesetzentwurf der Bundesregierung, der das Verlinken von Zeitungsartikeln im Netz kostenpflichtig machen könnte.
Google befürchtet, dass das Vorhaben das Wachstum des Internets stark bremsen würde. Nach den Plänen der Regierung soll der Suchmaschinenanbieter für die Verwendung von Textauszügen in Google News Geld an die Verlage zahlen.
Doch keine Gebühren für Blogger. Das Bundesjustizministerum hat seinen Entwurf zum Leistungsschutzrecht im Internet überarbeitet. Wie Heise Online berichtet, sollen sie nun doch nicht für die Nutzung von Zeitungsartikeln zur Kasse gebeten werden. Die Verleger krtisierten diese Änderung.





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insgesamt 1 BeitragBin mal gespannt wie die "zu schützenden" Verlage darauf reagieren, wenn sie plötzlich weniger Leser auf ihre Internet-Angebote erhalten. Könnte mir vorstellen, dass sich der eine oder andere da sehr liebenswürdig...