Nach über einem Jahr

GEMA vs. YouTube: Ende des Rechtsstreits in Sicht

Bereits seit 2009 befinden sich Googles YouTube und die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) in Verhandlungen - bisher jedoch ohne Ergebnis. 2010 reichte die GEMA Klage gegen das Videoportal ein. Nach über einem Jahr steht nun ein Ende des juristischen Konflikts kurz bevor.

Ein Musterverfahren, in dem die GEMA die Löschung von zwölf Werken fordert, steht kurz vor dem Ende. (Bild: Screenshot/YouTube)
Ein Musterverfahren, in dem die GEMA die Löschung von zwölf Werken fordert, steht kurz vor dem Ende. (Bild: Screenshot/YouTube)

Alles begann mit dem Auslaufen des Vertrages zwischen YouTube und der GEMA im März 2009. Zuvor gab es eine Vereinbarung zwischen den beiden Parteien, die dafür sorgte, dass YouTube beziehungsweise Google gegen die Zahlung eines pauschalen Betrags auch das Streaming von GEMA-Künstlern zulassen durfte. Nach dem Ende des alten Vertrages konnte man sich jedoch nicht auf neue Konditionen einigen, was zu langwierigen Vertragsverhandlungen führte, die im Mai 2010 abgebrochen wurden.

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YouTubes Vorwürfe

YouTube warf der GEMA in der Vergangenheit vor, vollkommen überzogene Forderungen von zwölf Cent pro Videostream aufgestellt zu haben. Die Verwertungsgesellschaft bestreitet hingegen, je dieses Angebot gemacht zu haben. Man habe lediglich einen "marktüblichen einstelligen Betrag in die Verhandlungen eingebracht."

Die aktuelle Klage wurde Ende 2010 eingereicht und ist ein Musterverfahren seitens der Verwertungsgesellschaft. Lediglich zwölf Werke von GEMA-Künstlern sind Bestandteil des Verfahrens, anstatt der insgesamt rund 600 Videos, die ohne erforderliche Bewilligung auf dem Videoportal öffentlich zugänglich seien.

GEMAs Vorwürfe

YouTube sperrte daraufhin im Sommer 2011 zunehmend mehr Videos mit dem Hinweis, die GEMA habe die Rechte zur Wiedergabe der Videos nicht eingeräumt. Auch dies streitet die Verwertungsgesellschaft jedoch ab. YouTube habe "diese Rechte bislang einfach nicht erworben".

Nach über einem Jahr steht nun das Urteil in dem Musterverfahren vor dem Landgericht Hamburg an. Die zuständigen Richter legten gestern, 16. Februar, den Termin für die Urteilsverkündung fest. Am 20. April wird entschieden, ob YouTube den GEMA-Forderungen nachkommen muss.

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Beim Landgericht Hamburg ist das Ergebnis ja schon von vornherein klar: die GEMA wird gewinnen. Hurra Deutschland.

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