Kein Recht auf allgemeine Überwachung
EuGH: Präventives Filtersystem in Sozialen Netzwerken nicht zulässig
Ein belgisches Gericht erster Instanz hat den Europäischen Gerichtshof (EuGH) angerufen, um zu klären, ob Soziale Netzwerke verpflichtet werden dürfen, mithilfe eines präventiven Filterungssystems Nutzeraktivitäten auf Urheberrechtsverletzungen zu durchsuchen. Der EuGH erklärte eine solche Überwachungspflicht nun für rechtswidrig.
Bereits im letzten Jahr scheiterte die Verwertungsgesellschaft in einer vergleichbaren Rechtsfrage. Diesmal stritt sich die Verwertungsgesellschaft SABAM (Société d’Auteurs Belge - Belgische Auteurs Maatschappij) mit dem Sozialen Netzwerk Netlog vor einem belgischen Gericht um die Frage, ob der Betreiber nicht dazu verpflichtet sei, Nutzeraktivitäten auf "unzulässige Zuverfügungstellungen musikalischer oder audiovisueller Werke" aus dem Repertoire der Verwertungsgesellschaft präventiv zu verhindern.
Keine Kontrollpflicht
Der EuGH lehnte eine solche Verpflichtung nun ab mit den Worten: "Der Betreiber eines sozialen Netzwerks im Internet kann nicht gezwungen werden, ein generelles, alle Nutzer dieses Netzwerks erfassendes Filtersystem einzurichten." Eine solche Verpflichtung würde unweigerlich zu einer umfassenden Überwachung der Nutzeraktivitäten führen und das "angemessene Gleichgewicht" zwischen dem Urheberrechts einerseits und der unternehmerischen Freiheit, dem Recht auf Schutz der personenbezogenen Daten und dem Recht auf freien Empfang und Sendung andererseits zerstören.
Nach der Entscheidung des EuGH liegt der endgültige Urteilsspruch nun wieder beim nationalen Gerichtshof in Belgien. Eine abweichende Entscheidung gilt jedoch als unwahrscheinlich.


Das US-Heimatministerium nutzt soziale Netzwerke um Einwanderer zu überwachen. Außerdem soll vor wichtigen Ereignissen das Netz nach gefährlichen Trends durchsucht werden. Das enthüllt die Bürgerrechtsorganisation EFF.
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Beiträge
insgesamt 2 BeiträgeDieses Internetforum ganz bestimmt! Aber Ernsthaft, der Einwand ist berechtigt. Auch ein Filehoster könnte ja für sich durchaus in Anspruch nehmen eine Plattform für den Austausch von Daten auf sozialer Ebene zu...
Typisch, nun wird man sich zukünftig darüber streiten, welche Plattformen ein „Soziales Netzwerk“ darstellen. Ich frage gleich einmal: „Sind Internetforen soziale Netzwerke?“