Etwa 40 Prozent der Betroffenen zahlen
Filesharing: Fast 220.000 Abmahnungen im Jahr 2011 verschickt
Die Zahl der Abmahnungen wegen Filesharing-Delikten ist in Deutschland im Vergleich zum Jahr 2010 deutlich gesunken. Kanzleien sind offenbar noch mit den Fällen aus dem Vorjahr beschäftigt, wie der Verein zur Hilfe und Unterstützung gegen den Abmahnwahn e.V. mitteilte. Dabei versandten fünf Kanzleien mehr als die Hälfte der Forderungen.
Nach dem Rekordjahr 2010 sank die Zahl der Abmahnungen um rund 40 Prozent auf 218.560 Forderungen. Deutschlandweit versandten 53 Kanzleien Abmahnschreiben wegen Filesharing. Am häufigsten wurden Rechteverletzungen bei MP3s (43 Prozent) abgemahnt, gefolgt von Spielfilmen (29 Prozent) und Pornos (20 Prozent).
Spielfim "The Expendables" am häufigsten abgemahnt
Dabei sind fünf Kanzleien für mehr als die Hälfte aller Schreiben verantwortlich. 2011 zahlten laut dem Verein etwa 40 Prozent der Angeschriebenen die Forderungen. Diese lagen im Schnitt bei 682 Euro. Ein Großteil der Betroffenen reagierte zunächst mit einer modifizierten Unterlassungserklärung.
Für die Jahresstatisik wurden mehr als 10.000 anonymisierte Datensätze sowie diverse Foren ausgewertet.
Abmahnungen für Sarrazin-Hörbuch
Die häufigsten Abmahnungen wurden für den Spielfilm "The Expendables" verschickt. Unter den Top 20 befinden sich zudem Songs von Culcha Candela und Monrose sowie David Guetta und Rihanna. Auch wird das Hörbuch zu Thilo Sarrazins Buch "Deutschland schafft sich ab" aufgezählt.
Premium-Kunden des Filesharing- und Streaming-Portals Kino.to droht indes ein Strafverfahren. Die Kanzlei Urmann+Collegen (U+C) bot im Dezember 2011 Urheberrechtsforderungen mit einem Gesamtvolumen von 90 Millionen Euro anderen Anwälten und Inkassounternehmen zur Versteigerung an.


Die Industrie entlarvt mittlerweile pro Monat 300.000 Filesharer. Durch die verbesserte Strafverfolgung sinkt die Zahl der illegalen Downloads zunehmend. Der eco-Verband hält daher Internetsperren wie in Frankreich für unnötig.
In Deutschland könnten Nutzern, die mehrfach bemi illegalen Herunterladen von Filmen oder Musik erwischt werden, schon bald eine Sperrung ihres Internetzuganges drohen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie lässt entsprechende Modelle aus anderen Ländern in einer Studie vergleichen.
Nutzer sollten auf eine E-Mail, die angeblich von der Rechtsanwaltskanzlei APW (Auffenberg, Petzold & Witte) stammt, nicht reagieren. Bei der Abmahnung wegen illegalem Filesharing handelt es sich um eine Fälschung.
Viele Nutzer stellen sich die Frage, wie Abmahnanwälte und Polizei eigentlich an die IP-Adressen von Nutzern kommen - so ganz ohne Vorratsdatenspeicherung. Tatsächlich gibt es für Unternehmen einen gesetzlichen Spielraum, der es ihnen erlaubt, die IP-Adressen ihrer Kunden aus technischen Gründen zu speichern. Grund genug, sich die größten Anbieter einmal anzuschauen und die IP-Speicherfristen der größten Provider anzufragen.
Hoffnung für Filesharer: Nach einem Urteil des Landgerichtes Hamburg müssen diese bei zu unspezifischen Abmahnungen nicht mehr die Rechtsanwaltskosten mittragen.
Eine "ungewöhnliche" Versteigerung: Die Kanzlei Urmann+Collegen versteigert offenbar Urheberrechtsforderungen mit einem Gesamtwert von 90 Millionen Euro im Internet.
Filesharing kann teuer werden: Bis zu 1.317 Euro forderten Rechteinhaber und ihre Anwälte für eine der fast 600.000 im Jahr 2010 versendeten Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen in Internet-Tauschbörsen.




