Anwalt: Keine Haftstrafen zu befürchten
Kino(x).to: Strafverfahren gegen Premium-Kunden angekündigt
Im letzten Juni wurde das Filesharing- und Streaming-Portal Kino.to abgeschaltet. Während ihrer Razzia fanden die Ermittler auf den Servern der Webseite die Daten von Tausenden Premium-Kunden, die via PayPal für einen werbefreien Zugang bezahlt hatten. Ihnen soll - entgegen früherer Annahmen - nun doch ein Strafverfahren seitens der Staatsanwaltschaft Dresden drohen.
Entsprechende Informationen der Staatsanwaltschaft Dresden liegen dem Magazin Focus vor. Nicht nur auf dem im letzten Jahr abgeschalteten Portal Kino.to, sondern auch beim Nachfolger Kinox.to haben Nutzer jedoch die Möglichkeit, neben weiteren Zahlungsmöglichkeiten auch via PayPal einen werbefreien Zugang zu Filmstreams zu erhalten.
Matthias Leonardy von der Gesellschaft zur Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) betonte diesbezüglich gegenüber dem Focus: "Den Nutzern von Kinox.to müsste klar sein, dass sie damit Kriminelle unterstützen. Das gilt insbesondere für die Inhaber von bezahlten Premium-Accounts."
Strafantrag im Februar
Die GVU will noch im Februar gegen Kinox.to Strafantrag stellen. Bei der Gesellschaft seien bereits diverse Hinweise auf Hintermänner und Struktur der Seite eingegangen. Den Informationen zufolge soll es sich bei den Betreibern um deutschsprachige IT-Experten handeln.
Der Einschätzung von Rechtsanwalt Christian Solmecke zufolge gibt es für ehemalige Premium-Kunden von Kino.to jedoch keinen Grund, in Panik zu verfallen: "Der Schaden, den die Konsumenten hier angerichtet haben, ist relativ gering. Insofern könnte man die Fälle auch als Bagatelldelikte ansehen. So werden etwa Tauschbörsen-Nutzer in der Regel strafrechtlich nur dann verfolgt, wenn sie mehr als 3.000 Werke angeboten haben."
Rechtsanwalt: Premium-Streaming ein Bagatelldelikt
Kino.to-Nutzer dürften in der Regel jedoch nichts im Netz angeboten, sondern lediglich konsumiert haben. "Selbst wenn es hier zu Anklagen kommen sollte, müssen die Konsumenten […] keinesfalls mit Haftstrafen, sondern allenfalls mit Geldbußen rechnen."
Den Angaben des Rechtsanwalts zufolge intepretiert die Filmindustrie bereits das Streamen eines Films und die damit verbundene kurzfristige Speicherung im Arbeitsspreicher des Computers als illegale Raubkopie. Juristisch sei diese Frage jedoch noch nicht abschließend geklärt.
Solmecke zufolge müssen ehemalige PayPal-Kunden von Kino.to wahrscheinlich mit einer Unterlassungserklärung und einer Geldstrafe von einigen Hundert Euro rechnen. Der Rechtsanwalt geht zudem davon aus, dass dem aktuellen Beispiel folgend auch im Fall Megaupload Nutzer künftig von Strafverfahren betroffen sein könnten. Hier ist jedoch noch unklar, ob die US-amerikanischen Ermittler mit den deutschen Behörden zusammenarbeiten.


Nach der Fahndung gegen die Macher der illegalen Streaming-Plattform kino.to stellt sich die Frage, ob die Strafverfolgungsbehörden auch gegen Nutzer vorgehen. Der Kölner Rechtsanwalt Christian Solmecke hält dies für unwahrscheinlich, die GVU dagegen nicht.
Nach knapp vier Wochen ist das Streaming-Portal Kino.to unter neuer Adresse wieder online. Auf der Startseite verhöhnen die Betreiber die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen, die das Portal im Juni hatte schließen lassen.
Megaupload soll einen wirtschaftlichen Schaden von über einer halben Milliarde US-Dollar verursacht haben. Wie stehen Sie zu Filesharing?
Skyload.net ist offline und der Betreiber des Filesharing-Portals verhaftet. Ihm wird unter anderem das Hochladen illegaler Dateien auf Kino.to und Kinox.to vorgeworfen.
Vor einem Jahr beschlagnahmte die Kriminalpolizei die Domain Kino.to. Insgesamt 13 Personen nahmen die Ermittler fest. Die Razzia veränderte die Filesharing-Szene grundlegend und zog zahlreiche Prozesse sowie Urteile nach sich. Nun wurde der Gründer des Filmportals verurteilt. Netzwelt liefert die Details.
Kino.to-Razzia: In den vergangenen Tagen gab es drei neue Hausdurchsuchungen im Zusammenhang mit dem illegalen Filmportal. Diesmal sind Werbedienste das Ziel, die Anzeigen an Kino.to vermittelten. Zwei Verdächtige wurden bereits verhaftet.
Nun doch. Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden hat im Verfahren gegen Kino.to auch Ermittlungen gegen ehemalige Premium-Kunden angekündigt. Allerdings werden diese noch einige Zeit dauern.





Beiträge
insgesamt 2 BeiträgeAuch hier sind die News wieder völlig sinnfrei. AUf kino.to gab es nie die möglichkeit Premium Dienste zu nutzen. Die Premium User wurden auf den jeweiligen Filehostern generiert und um den USern da eine...
Ich stimme mit dem Kollegen Solmecke überein klawtext.blogspot.com/2012/02/kinoto-mussen-premium-nutzer-jetzt-in.html