Rechtsstreit mit Apple

Urteil: Samsung darf Galaxy Tab 10.1N verkaufen

Es gibt ein neues Urteil im seit Monaten andauernden Rechtsstreit zwischen Apple und Samsung in Deutschland. Nachdem Samsung vor Kurzem eine Niederlage einstecken musste, kann sich der Hersteller jetzt freuen. Das Landgericht Düsseldorf entschied im Streitfall des Galaxy Tab 10.1N zugunsten von Samsung.

Nutzer können das Galaxy Tab 10.1N weiterhin in Deutschland kaufen. (Bild: netzwelt)
Nutzer können das Galaxy Tab 10.1N weiterhin in Deutschland kaufen. (Bild: netzwelt)
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Nachdem Ende Januar das Verkaufsverbot des Galaxy Tab 10.1 in Deutschland vom Oberlandesgericht Düsseldorf bestätigt wurde, kann sich Samsung jetzt über einen Sieg im Streit mit Apple freuen. Das Landgericht Düsseldorf lehnte Apples Antrag auf eine einstweilige Verfügung und ein daraus resultierendes Verkaufsverbot des Galaxy Tab 10.1N ab. Das überarbeitete Samsung-Tablet darf also in Deutschland weiterhin verkauft werden.

Samsung zufrieden mit der Entscheidung

"Samsung begrüßt die heutige Entscheidung des Landgericht Düsseldorfs, die unsere Auffassung bestätigt, dass das Galaxy Tab 10.1N unverwechselbar ist und keine Rechte an geistigem Eigentum verletzt, die von Apple angeführt werden", erklärt Samsung in einer Stellungnahme gegenüber netzwelt. Auch in Zukunft werde man bei Samsung weiterhin darum kämpfen, dass Nutzer die Möglichkeit haben, Produkte von Samsung kaufen zu können.

Der Hersteller brachte das Galaxy Tab 10.1N Ende November in Deutschland auf den Markt, da hierzulande der Verkauf des Galaxy Tab 10.1 untersagt wurde. Kurz darauf reichte Apple beim Landgericht Düsseldorf eine Klage ein, die den Verkauf verhindern sollte. Das überarbeitete Tablet bietet im Unterschied zum Original einen dickeren Rahmen und die Position der Lautsprecher hat sich verändert. An der technischen Ausstattung hat sich dagegen nichts verändert. Einen ausführlichen Testbericht des Galaxy Tab 10.1N bietet netzwelt an dieser Stelle.

Apple versuchte, auch am Landgericht München eine einstweilige Verfügung gegen das Galaxy Tab 10.1N sowie gegen das Smartphone Galaxy Nexus zu erwirken. Doch auch hier wies das Gericht den Antrag ab. Apple führte beim Landgericht München keine Geschmacksmuster an, sondern ein Touchscreen-Patent.

Weitere Informationen

Dieser Artikel bezieht sich auf das Produkt Samsung Galaxy Tab. Im Datenblatt finden Sie weitere Technische Daten zu Samsung Galaxy Tab. Zusätzlich haben wir zu diesem Thema folgende redaktionelle Übersichten erstellt: Android, Tablet-PC und Samsung Galaxy.

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