Behörde sieht Probleme bei Aufklärung

BKA-Studie: Ermittler scheitern an IP-Adressen-Zuordnung

Das Bundeskriminalamt (BKA) kommt in einer internen Studie zu dem Schluss, dass die längere Speicherung von Verkehrsdaten vor allem für Ermittlungen im Bereich der Verbreitung von Kinderpornographie oder bei Computerbetrug hilfreich sei. Die Ermittler halten eine Speicherfrist von sechs Monaten für angemessen.

Das BKA befürwortet in einer internen Studie die Vorratsdatenspeicherung. (Bild: Screenshot)
Das BKA befürwortet in einer internen Studie die Vorratsdatenspeicherung. (Bild: Screenshot)
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Die interne BKA-Studie dürfte die Debatte um die Vorratsdatenspeicherung wieder anheizen. Sie zeigt, dass die Ermittler vor allem Probleme haben, die Kundendaten hinter einer abgefangenen IP-Adresse zu ermitteln.

97,9 Prozent der negativen Auskunftsersuche betrafen Internet-Daten, bei der Herausgabe von Telefon-Verbindungsdaten mussten die Anbieter dagegen nur in 2,21 Prozent der untersuchten Fälle passen. Telefondaten spielen bei den Ermittlungen aber der Studie zufolge nur eine untergeordnete Rolle. Über 90 Prozent der negativen Auskunftsanfragen zielten auf die Ermittlung von Personendaten zu einer IP-Adresse ab. 82,73 Prozent der untersuchten Fälle konnten ohne die Auskunft der Anbieter laut BKA nicht aufgeklärt werden.

Streitpunkt Vorratsdatenspeicherung

In Deutschland herrscht seit Längerem ein öffentlicher Disput über das Thema Vorratsdatenspeicherung. 2006 hatten sich die EU-Staaten in einer Richtlinie dazu verpflichtet, Internet- und Telekommunikationsanbietern aufzuerlegen, Verbindungs- und Standortdaten für die Strafverfolgung ohne konkreten Verdacht zu speichern.

Deutschland hat die Richtlinie bis heute nicht umgesetzt, ein entsprechendes Gesetz wurde am 2. März 2010 vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt. Seitdem ringen die Parteien um einen neuen Gesetzesentwurf - bisher ohne Erfolg. Ermittlungsbehörden beklagen durch den Wegfall der Vorratsdatenspeicherung Behinderungen bei den Ermittlungen - eine aktuelle Studie des Bundesjustizministerium kommt jedoch zu dem Schluss, dass sich durch den Wegfall der Regelung die Aufklärungsquote nicht verschlechtert hat.

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Beiträgeinsgesamt 8 Beiträge

"Über 90 Prozent der negativen Auskunftsanfragen zielten auf die Ermittlung von Personendaten zu einer IP-Adresse ab": Wozu braucht man dann die Speicherung der Verkehrsdaten? Für mich heißt das, dass die...

Früher wär das nie jemand aufgefallen. Man hätte maximal eine Pressemitteilung herausgegeben in der steht "alles ok keine sorgen" und jeder hätte es geglaubt, weil man eh nichts genaues weiß. Doch jetzt,...

Zitat: ....... Und es lässt sich auch bestens als Ausrede für die eigene Unfähigkeit missbrauchen.... :P

Zitat: ... oder? Diese Prozentzahl bezieht sich auf Fälle in denen die Ermittler den Fall nicht lösen konnten, weil sie nicht auf die Daten zugreifen konnten, auf die sie...

So lange die Daten im Sinne des BVerfG verwendet werden ist gegen Vorratsdatenspeicherung gar nichts einzuwenden. Wir haben aber gelernt, dass sich so manche Behörde einen Schei**dreck um unsere Verfassung...

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