Spekulationen um Studie

Urheberrechtsschutz: Französisches HADOPI-System auch in Deutschland?

Kommt das französische Warnhinweismodell bei Urheberrechtsverletzungen im Internet auch bald nach Deutschland? Eine im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) erstellte und nun veröffentlichte Studie befasst sich mit dem Thema und könnte als Grundlage für die Umsetzung von entsprechenden Gesetzen auch in Deutschland dienen.

Ist das HADOPI-Modell Vorbild für künftige deutsche Gesetzgebung? (Bild: Screenshot)
Ist das HADOPI-Modell Vorbild für die künftige deutsche Gesetzgebung? (Bild: Screenshot)

Inhaltsverzeichnis

  1. 1Regelungen in Irland
  2. 2HADOPI-Konzept für Deutschland?
  3. 3"Unsinnig und gefährlich" 

Die Studie führte die Forschungsstelle für Medienrecht an der Fachhochschule Köln durch. Das Gutachten beschäftigt sich mit den Auswirkungen von Piraterie auf die Musik-, Film-, Software-, Buch- und Zeitschriftenbranchen, mit den Formen von Urheberrechtverletzungen im Internet und bereits bestehenden Warnhinweismodellen gegen selbige in anderen europäischen Ländern.

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Regelungen in Irland

In diesem Zusammenhang wird zum einen die Regelung in Irland erwähnt - wo der größte Internetprovider sich mit nationalen Musikproduktionsgesellschaften darauf einigte, von sich aus Warnhinweise zu versenden - und zum anderen das französische Modell behandelt.

In Frankreich ist die durch ein Gesetz von 2009 entstandene Haute Autorité pour la diffusion des oeuvres et la protection des droits sur l'Internet - kurz HADOPI - dafür verantwortlich, Urheberrechtsverletzungen zu verfolgen. Sie wendet das sogenannte Three-Strike-Verfahren an. Innerhalb diesem werden Nutzer, die der Verletzung von Urheberrechten bezichtigt werden, drei Mal verwarnt, bevor rechtliche Schritte drohen. Ein Gerichtsverfahren kann dann zu Geldstrafen genauso wie Internetsperren führen.

HADOPI-Konzept für Deutschland?

Der Pressemitteilung des BMWi zufolge sei es das Ziel der in der Studie untersuchten Modelle, vor allem "die Nutzer über die rechtliche Einordnung illegaler Downloads und über legale Geschäftsmodelle aufzuklären."

Der Parlamentarische Staatssekretär beim BMWi, Hans-Joachim Otto, sagt jedoch auch: "Die Studie ist eine wertvolle Grundlage für die weitere Diskussion in puncto Bekämpfung der Internetpiraterie. Wir werden auf Basis der mit dieser Studie gewonnenen Erkenntnisse den Dialog mit den Beteiligten aufnehmen und wollen noch im ersten Halbjahr 2012 zu einer Entscheidung kommen."

"Unsinnig und gefährlich" 

Die Digitale Gesellschaft e.V. sieht die Aussage kritisch und veröffentlicht einen Schattenbericht auf Netzpolitik.org, in dem Warnhinweismodelle als "unsinnig und gefährlich" beurteilt werden. Ob ein dem französischen Konzept ähnelndes Gesetz auch in Deutschland durchgesetzt werden könnte, bleibt ungewiss. Bereits im September letzten Jahres äußerte sich jedoch CDU-Politiker Siegfried Kauder in dieser Hinsicht.

Weitere Informationen

Wie geht's weiter? Zu diesem Thema haben wir eine redaktionelle Übersicht erstellt. Sie finden das Special zu Filesharing hier.

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