Sonderregelungen nicht möglich

Creative Commons: GEMA lehnt Kooperation ab

Die GEMA sperrt sich gegen eine Kooperation mit der Non-Profit-Organisation Creative Commons (CC). In einer Stellungnahme ließ die Verwertungsgesellschaft verlauten, dass sie die Veröffentlichung von Mitgliederwerken unter CC-Lizenzen für nicht praktikabel halte. Andere GEMA-ähnliche Institutionen wie die SACEM in Frankreich hatten kürzlich entsprechende Vereinbarungen mit der CC geschlossen.

Die GEMA sieht keine Kooperationsmöglichkeit mit der CC. (Bild: Screenshot/GEMA)
Die GEMA sieht keine Kooperationsmöglichkeit mit der CC. (Bild: Screenshot/GEMA)
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Die GEMA vertritt die Rechte ihrer über 63.000 Mitglieder und sorgt dafür, dass die Rechteinhaber für die Nutzung ihrer Eigenkomposition entlohnt werden. Gleichzeitig bedeutet dies jedoch auch, dass Mitglieder beispielsweise einen selbstkomponierten Titel nicht einfach auf ihrer Webseite frei zugänglich machen dürfen, wenn nicht ausdrücklich genehmigt. Einzelne Titel unter entsprechenden CC-Lizenzen zu veröffentlichen, würde dies ermöglichen, wird aber von der Verwertungsgesellschaft abgelehnt und als "Rosinenpicken" verstanden, wie dem juristischen Blog Telemedicus auf Anfrage mitgeteilt wurde.

Rosinenpicken

"Dies würde zu einer erheblichen Verminderung der Verteilungssumme für alle durch die Verwertungsgesellschaft vertretenen Mitglieder […] führen und hätte zwangsläufig einen Rückgang der schöpferischen Tätigkeit und der kulturellen Vielfalt im Bereich der Musik zur Folge", so die GEMA. Damit distanziert sich die deutsche Verwertungsgesellschaft klar von einem Projekt, das unter anderem Anfang Januar zwischen der französischen SACEM und CC geschlossen wurde.

Dort ermöglicht die Kooperation, dass Mitglieder ihre Eigenkompositionen unter einer der CC-Lizenzen veröffentlichen dürfen, ohne komplett auf die Vergütungsmodelle der Verwertungsgesellschaft verzichten zu müssen. Das Projekt sieht dabei eine Trennung zwischen kommerziellen (Bsp.: Song läuft im Radio) und nicht-kommerziellen (Bsp.: Song via Filesharing anbieten) Nutzungsarten vor.

GEMA: SACEM-Projekt ist nicht praktikabel

Die GEMA hält eine solche Lösung jedoch auch aus verwaltungstechnischen Gründen für nicht praktikabel. Lediglich Sonderregelungen für komplette Nutzungsarten - wie beispielsweise die Onlinenutzung - könnten von den Richtlinien der Gesellschaft ausgeschlossen werden. Dies wiederum lehnt die CC ab. Wie John Weitzmann von Creative Commons Deutschland gegenüber Telemedicus erläuterte, ist eine solche Methode mit dem CC-Lizenzmodell nicht vereinbar, denn diese unterscheide nicht zwischen verschiedenen Nutzungarten, sondern gelte immer.

Die Veröffentlichung von GEMA-Titeln unter CC-Lizenzen ist also vorerst weiterhin ausgeschlossen, die Verwertungsgesellschaft gibt jedoch an, Pilot-Projekte wie das der SACEM aufmerksam beobachten und gegebenenfalls gewonnene Erkenntnisse berücksichtigen zu wollen.

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