Air Berlin und Ryanair verlieren vor Gericht
Urteil: Flugpreise müssen klar gekennzeichnet sein
Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hat einen weiteren Erfolg gegen unfaire Preisangaben bei der Flugbuchung im Internet erzielt: Sowohl der Fluglinie Air Berlin als auch Ryanair wurde untersagt, zusätzlichen Gebühren gezielt zu verschleiern, um die eigenen Preise in ein besonders günstiges Licht zu rücken.

Inhaltsverzeichnis
- 1Steuern und Zuschläge
- 2Zahllose Abmahnungen
- 3Fazit
Im ersten Quartal machen Reisebüros traditionell das beste Geschäft, da die meisten Verbraucher zwischen Januar und März ihren Sommerurlaub buchen. Allerdings ist es dabei gar nicht so einfach, im Dschungel der zahllosen Tarife die richtige Reise zu buchen - besonders, wenn man sich den Flug selbst aussucht.
Steuern und Zuschläge
Fast jede Fluglinie verschleiert nämlich den Preis ihrer Angebote, da sie auf der Buchungsübersicht noch die günstigen Tarife auflistet, während zum Beispiel Steuern und Zuschläge für Kerosin oder die Bezahlung per Lastschrift oder Kreditkarte erst später addiert werden. Dadurch kann es schnell passieren, dass aus einem günstigen One-Way-Ticket schnell ein teures Vergnügen wird. Das ist zum Beispiel bei Air Berlin geschehen: Nach Angaben des Verbraucherzentrale Bundesverbands hat ein Flug, der zunächst für 41 Euro angepriesen wurde, inklusive aller Zuschläge stolze 74 Euro gekostet - eine sehr beachtliche Differenz.
Der irische Billig-Anbieter Ryanair, der aus Kostengründen die Internet-Buchung der Kunden aktiv forciert, ist noch dreister vorgegangen: Hier wurde für jede Buchung eine Gebühr von fünf Euro erhoben, wenn per Kreditkarte gezahlt wurde. Kostenlos war lediglich eine hierzulande nahezu unbekannte Prepaid-Karte. Die Verbraucher haben von der Gebühr erst im dritten Buchungsschritt erfahren, so der Verbraucherzentrale Bundesverband. Die Methoden beider Fluglinien machen einen Vergleich von Flugpreisen sehr schwer.
Zahllose Abmahnungen
Nun müssen sich Air Berlin und Ryanair von ihrem bisherigen Prozedere verabschieden: Das Berliner Kammergericht ist der Argumentation des Bundesverbands der Verbraucherzentralen gefolgt und hat zwei Musterklagen gegen die Airlines entschieden. In beiden Urteilen wurde klargestellt, dass es nicht ausreicht, den gesamten Flugpreis an irgendeiner Stelle im Buchungsprozess zu nennen. Stattdessen müsse er stets korrekt angegeben werden, wobei alle erforderlichen Zuschläge und Steuern einzurechnen seien.
Der juristische Sieg gegen Air Berlin und Ryanair ist nur eine Etappe in einem langen Verfahren: Der Bundesverband der Verbraucherzentralen erinnert seit Jahren Dutzende Fluglinien daran, sich an eine entsprechende EU-Verordnung aus dem Jahre 2008 zu halten, die klare Preisangaben vorschreibt. In einer jüngst veröffentlichten Liste kann jeder Verbraucher sehen, welche Fluglinie bisher eine Unterlassungserklärung abgegeben hat und welche nicht - eine gute Hilfe bei der Entscheidung, welchen Anbieter man wählt. Auch Abmahnungen aus anderen Gründen - etwa durch irreführende Werbung - sind dort nachvollziehbar.
Fazit
Die beiden jüngsten Urteile dürften dafür sorgen, das hiesige Verbraucher Flugpreise ein ganzes Stück besser vergleichen können, als es bisher der Fall war. Es bleibt zu hoffen, dass die großen der Branche sich an geltendes Recht halten und keine unnötigen Schlupflöcher suchen, um die Kunden zu täuschen.






