Chancen und Rechte für den Erhalt der Ware
Netzwelt-Wissen: Preisfehler im Internet
Ab und zu passiert es: Ein riesiger Flachbildschirm für unter 100 Euro oder eine Profi-Grafikkarte für 12 Euro - Preisfehler in Online-Shops machen es möglich. Auf die Bestätigungsmail und die Freude über das Schnäppchen folgt leider häufig eine Storno-E-Mail. Doch ist das rechtens? Und wie geht es nach der Stornierung weiter?

Inhaltsverzeichnis
- 1Erst Bestätigung, dann Storno?
- 2Stornierung und Schadensersatz
- 3Fazit: Keine großen Hoffnungen
Auch beim Online-Kauf geht es zunächst um das Zustandekommen eines Vertrags. Voraussetzung dafür sind übereinstimmende Willenserklärungen des Käufers und des Verkäufers: das Angebot und die Annahme. Der Erhalt einer Bestätigungs-E-Mail direkt nach Abgabe der Bestellung, stellt jedoch noch keine Übereinkunft dar. Diese Mail bestätigt lediglich den Eingang der Bestellung, nicht deren Annahme. Ein gültiger Vertrag kommt dadurch also noch nicht zustande.
Erst Bestätigung, dann Storno?
Bestätigt der Shop die Annahme jedoch, kommt der Vertrag zustande. Der Käufer hat nun einen Anspruch auf Auslieferung zum angegebenen Preis. Allerdings kann der Shop auch dann noch den Kopf aus der Schlinge ziehen: "Wurde die Ware versehentlich zu billig angeboten, kann der Kaufvertrag vom Online-Shop wegen eines Erklärungsirrtums angefochten werden. Die Anfechtung muss aber unverzüglich erfolgen", erklärt Rechtsanwalt Florian Hillert.
Stornierung und Schadensersatz
Sobald der Shop die Bestellung storniert, muss dem Käufer in jedem Fall der Kaufpreis zurückerstattet werden. Gutscheine oder Rabatte für zukünftige Bestellungen stellen Verkäufer nur aus Kulanz aus. "Wenn der Shop jedoch einen zustande gekommenen Vertrag anfechtet, kann darüber hinaus ein Anspruch auf Schadensersatz bestehen. Es ist aber nur ein tatsächlich entstandener Schaden zu ersetzen. Es kann also keine pauschale Entschädigung oder ähnliches verlangt werden", so Hillert weiter.
Fazit: Keine großen Hoffnungen
Wer aufgrund eines offensichtlichen Preisfehlers etwas deutlich günstiger online bestellt, kann nur in sehr seltenen Fällen mit dem Erhalt der Ware rechnen. Ein Glückstreffer kann jedoch immer dabei sein. Nach Stornierungen muss der Verkäufer in jedem Fall den Kaufpreis erstatten. Einen Anspruch auf einen Gutschein oder ähnliches als Schadensersatz haben enttäuschte Käufer nicht.

In diesem Fall erwartet natürlich niemand von dir, dass du mit Bestell-Abgabe schon mal vorsorglich eine "Anfechtung" aufgrund potentieller Nicht-Versendung mitschickst. Hast du denn schon bezahlt? In dem Fall würde...
Was bedeutet denn "Anfechtung muss unverzüglich erfolgen"? Wenn z. B. bei Amazon nach etwas über einer Woche noch der Status "Versand erfolgt in Kürze" lautet und ich bisher nur die automatische Bestellbestätigung...
Solange keine Stornomail verschickt wird, der Deal gemäß Angebot abläuft (Kunde zahlt, Ware wird geliefert), ist rechtlich alles sauber - auch wenn es dem Verkäufer im Nachhinein nicht gefällt.