Keine Schutzlücken durch Wegfall
Studie: Vorratsdatenspeicherung bringt wenig
Im Auftrag des Bundesjustizministeriums ist untersucht worden, ob durch den Wegfall der Vorratsdatenspeicherung sogenannte Schutzlücken entstanden sind. Das Ergebnis ist überraschend: Es gebe keine Hinweise, dass Verhinderung und Aufklärung von Straftaten duch den Wegfall der Speicherung abgenommen hätten. Allerdings weisen die Forscher darauf hin, dass die Datengrundlage unsicher sei.

Forscher des Max Planck Instituts (MPI) für ausländisches und internationales Strafrecht haben den Einfluss von Vorratsdatenspeicherung bei der Aufklärung von Straftaten untersucht - und sind zu einem unerwarteten Ergebnis gekommen: Werde das Jahr 2008, in dem Vorratsdaten zur Verfügung standen, mit dem Vorjahr oder den Folgejahren 2009 und 2010 verglichen, so könne für keinen der untersuchten Deliktsbereiche eine mit der Abfrage zusammenhängende Veränderung der Aufklärungsquote beobachtet werden, heißt es im dem Abschlussbericht.
Keine Verhinderung von Terroranschlägen
Untersucht wurden insbesondere die Auswirkungen auf den sogenannten Enkeltrick und Kinderpornographie. "Im Zusammenhang mit der Untersuchung von Ermittlungen zu "Enkeltrickbetrügereien" ist deutlich geworden, dass der strafrechtliche Schutz (und Schutzlücken) nicht allein durch den Rückgriff auf Vorratsdaten bedingt sein kann", heißt es in dem Gutachten. Auch im Bereich der Computer- und Internetkriminalität gebe es in der Phase der Vorratsdatenspeicherung keine Hinweise auf eine veränderte Aufklärung. Bei Tötungsdelikten seien Veränderungen in den Aufklärungsraten wegen fehlender Vorratsdaten nicht sichtbar geworden.
Befürworter der Vorratsdatenspeicherung verweisen häufig auf die von islamistischen Terroristen ausgehenden besonderen Gefahren. "Gerade hier liegen im Übrigen keinerlei Hinweise dafür vor, dass auf Vorrat gespeicherte Verkehrsdaten in den letzten Jahren zur Verhinderung eines Terroranschlags geführt hätten", heißt es in dem Gutachten. Sie seien vielleicht dazu geeignet gewesen, Ermittlungen nach Terroranschlägen zu befördern.
Keine höhere Aufklärungsquote in der Schweiz
Auch im Vergleich mit Ländern, in denen Vorratsdatenspeicherung praktiziert wird, ergeben sich keine Hinweise auf Schutzlücken in Deutschland. "Im Vergleich der Aufklärungsquoten, die in Deutschland und in der Schweiz im Jahr 2009 erzielt worden sind, lassen sich keine Hinweise darauf ableiten, dass die in der Schweiz seit etwa 10 Jahren praktizierte Vorratsdatenspeicherung zu einer systematisch höheren Aufklärung geführt hätte." Die Forscher wiesen allerdings darauf hin, dass die Datengrundlage der Studie sehr unsicher sei.
Der Chaos Computer Club (CCC) sah sich indes durch das Ergebnis der Studie bestätigt: "Die umfangreiche europaweite Erhebung und Auswertung des MPI offenbart, daß die Stammtischparolen von der 'Schutzlücke' durch den Wegfall der anlasslosen Telekommunikationsdatenspeicherung keine Faktenbasis haben", fasste CCC-Sprecher Frank Rieger die Ergebnisse der Studie zusammen.
Die Vorratsdatenspeicherung wurde 2008 vom Bundesverfassungericht eingeschränkt und 2010 gekippt.

Zitat: ...... Einfach mal den Artikel lesen :dow: Lesen fügt Ihrer Dummheit erheblichen Schaden zu! :P *duckundwech*
Ich muss mich als mündiger und hinterfragender Bürger dieses Staates über die Untersuchung des Max-Plank-Instituts wundern. Welche Aufklärungsquote für Straftaten wurde für die o. g. Untersuchung...