Grünen-Politiker Malte Spitz deckt auf
Verkehrsdaten von T-Mobile : Datensatz ähnelt Vorratsdatenspeicherung
Der Grünen-Politiker Malte Spitz sorgte 2011 für Aufsehen: Er klagte sechs Monate seiner Vorratsdaten bei der Deutschen Telekom ein und zeigte, was das Handy alles über uns verrät. Das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung wurde zwar längst gekippt, dennoch speichert T-Mobile weiterhin mehr Daten als nötig über ihn, fand Spitz mit einer neuerlichen Abfrage seiner Daten heraus.
Im Prinzip speichert T-Mobile Deutschland heute den gleichen Datenumfang "wie zu Zeiten der Vorratsdatenspeicherung, nämlich bis zu 29 Einzelinformationen", schreibt Spitz in seinem Blog. Lediglich die Speicherdauer habe sich reduziert. Statt wie zu Zeiten der Vorratsdatenspeicherung 180 Tage lang, halte T-Mobile die sogenannten Verkehrsdaten heute nur noch 30 Tage lang vor.
Schwammige Rechtslage
Das Vorgehen von T-Mobile ist, wie Spitz erklärt, nicht illegal. Telekommunikationsanbieter dürfen Daten, die zu Abrechnungszwecken benötigt werden, speichern. Das Telekommunikationsgesetz verzichtet aber weitestgehend darauf festzulegen, welche Daten für die Abrechnung relevant sind und welche nicht. So speichere die Deutsche Telekom laut Spitz weiter Daten zu seinem Aufenthaltsort und auch Daten zum SMS-Empfang, obwohl dieser kostenlos ist. Spitz sieht hier den Gesetzgeber in der Pflicht genau festzulegen, welche Daten für Abrechnungszwecke gespeichert werden dürfen.
Er kann angesichts der Vielzahl an gespeicherten Daten auch nicht verstehen, warum Sicherheitsbehörden immer wieder davon sprechen, dass sie Fälle mangels fehlender Vorratsdatenspeicherung nicht lösen können. "Was den Bereich der mobilen Kommunikationsverkehrsdaten angeht, scheint dies nicht zu stimmen", schreibt Spitz in seinem Blog weiter.
Die Visualisierung der Vorratsdaten von Malte Spitz aus dem Jahr 2009 finden Sie in der Rubrik Link-Wink auf netzwelt.


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