Änderungen ab 1. März
Datenschutz: Google arbeitet am Einheitsprofil
Grundlegende Änderungen beim Google-Datenschutz und den Nutzungsbedingungen stehen bevor. Ab März will der Suchmaschinenriese persönliche Informationen von den Konten der Google-Nutzer bei einem Großteil seiner 70 Dienste kombinieren. In einem Blog schreibt Google von "coolen Dingen", die das Unternehmen dann mit den Informationen anstellen könne. Netzwelt hat sich angeschaut, was sich alles ändert.
Bislang regeln über 70 Dokumente den Datenschutz der verschiedenen Google-Produkte wie YouTube, Picasa und Google Mail. Das sei kompliziert und erschwere die Bemühung, die verschiedenen Angebote stärker zu integrieren, schreibt Google in seinem offiziellen Blog. Deshalb sei eine neue Datenschutzregelung für einen Großteil der Produkte geplant. Diese soll verständlicher als bisher erklären, welche Informationen gesammelt und wie diese genutzt würden.
Eingeloggter Nutzer wird in allen Diensten erkannt
Es seien mehr als 60 verschiedene Datenschutzerklärungen zusammengeführt worden. Eine Handvoll Dienste, darunter Google Books, Wallet und Chrome, behielten indes aus rechtlichen Gründen eigene Richtlinien. Die Änderungen sollen am 1. März in Kraft treten. Nutzer sollen unter anderem per E-Mail darüber informiert werden.
Die größten Veränderungen ergeben sich für Nutzer von Google-Konten. Die Datenschutzrichtlinie macht klar, dass Google die Informationen angemeldeter Nutzer aus einem Google-Angebot auch mit Informationen anderer Dienste kombinieren kann. Kurz gesagt: Der Nutzer wird in allen Diensten als eine Person erfasst.
Noch besser abgestimmte Werbung
Als Beispiel wird die vor Kurzem vorgestellte personalisierte Suche genannt. Die Antworten umfassen dabei künftig auch auf den Nutzer abgestimmte Ergebnisse. Wenn zum Beispiel ein Restaurant in München gesucht wird, können auch Google+-Fotos von Freunden angezeigt werden. Zudem können Werbeanzeigen besser abgestimmt werden oder es kann auf Termine aus dem Kalender hingewiesen werden. Dabei könne auch auf Standort und Verkehrsbedingungen eingegangen werden, heißt es in dem Blogeintrag.
Auch die Nutzungsbedingungen, die Voraussetzung für die Verwendung der Dienste sind, sollen in einem Hauptdokument zusammengeführt werden. An der neuen Regelung kommt niemand mit Google-Konto vorbei, es sei denn, er meldet sich ab, wie die "Washington Post" schreibt. Google ermögliche es indes, die persönlichen Daten mitzunehmen. Zudem versicherte Google, persönliche Informationen nicht zu verkaufen oder teilen. Ausnahmen seien gerichtliche Anordnungen.
