Megaupload-Video eigenhändig gelöscht
YouTube: Universal Music besitzt Zugang zum Redaktionssystem
Erst kürzlich veröffentlichte Megaupload ein PR-Video, in dem US-Stars wie P. Diddy Werbung für das Filesharing-Portal machen. Es dauerte jedoch nicht lange und das Video wurde auf Wunsch der Universal Music Group von YouTube gelöscht. Nun kam heraus, dass das Plattenlabel über einen exklusiven Zugang zu Googles-Videoportal verfügt und den PR-Film eigenhändig löschte, ohne Rechte an dessen Inhalt zu besitzen.

Der Auftritt der Künstler für das Filesharing-Portal, das eigentlich wegen der Verbreitung von urheberrechtlich geschütztem Material in der Kritik steht, wirkt ungewöhnlich, ist jedoch offenbar finanzielle motiviert, denn Megaupload versprach den Betreffenden eine Beteiligung an den Einnahmen des Portals.
Als das PR-Video auch auf YouTube auftauchte machte das Plattenlabel Universal Music Group (UMG) kurzen Prozess und stellte nicht nur, wie zunächst vermutet, einen Antrag auf Löschung bei Google, sondern entfernte das Video kurzerhand selbst, wie das Online-Magazin The Verge unter Berufung auf den Anwalt von UMG berichtet.
Exklusiver CMS-Zugang
Die Videolöschung ist äußerst brisant, denn zum einen war bisher nicht bekannt das Google Plattenfirmen exklusive Zugänge zum Content Management System (CMS) und die Berrechtigung zur Löschung von Inhalten bereitstellt, und zum anderen besitzt UMG keine Rechte an dem PR-Video von Megaupload und ist daher nicht berechtigt gegen das Video in dieser Form vorzugehen. Wie The Verge berichtet betonte der Anwalt von UMG jedoch, das Google der Plattenfirma genau diese Rechte einräume.
Wie das Online-Magazin Ars Technica berichtet, stritt YouTube inzwischen ab, dass Plattenfirmen das Recht eingeräumt würde, jedweden störenden Inhalt zu löschen, an dem sie keine Recht hätten. Dies sei zudem der Grund, weshalb das Video nun wieder verfügbar sei. Details zum CMS-Zugang von UMG äußerte das Google-Unternehmen allerdings nicht. Megaupload strebt nun einen Prozess gegen das Plattenlabel an.

Dem ist wohl so, aber die allgemeine Empörung galt ja der Tatsache, dass es seitens des Labels überhaupt möglich war Dinge zu sperren bzw. das ein Vertrag besteht. Die Verträge bestehen allerdings mit allen...
In diesem Fall besaßen die Verantwortlichen für die Löschung das Urheberrecht am Titel allerdings nicht.
Ich verstehe die Aufregung überhaupt nicht. Es ist schon seit Jahren bekannt, dass Labels, Filmstudios und TV-Sender CMS-Accounts für Youtube besitzen. Die Videos werden nicht von Youtube gelöscht sondern von den...