"Wegen Urheberrechtsverletzungen in 1,1 Mio. Fällen"
Zweites Urteil: Kino.to-Administrator bekommt drei Jahre Haft
Die zweite Verhandlung im Fall Kino.to ist beendet und ein Urteil gesprochen. "Wegen gemeinschaftlich begangener gewerbsmäßiger Urheberrechtsverletzungen in 1,1 Millionen Fällen" wurde ein 27-jähriger KFZ-Mechaniker zu drei Jahren Haft ohne Bewährung verurteilt.

Der Gesellschaft zu Verfolgung von Urheberrechtsverfolgungen (GVU) zufolge war der Angeklagte, Martin S., bei Kino.to seit August 2009 als Hauptadministrator tätig und betrieb einen Filehoster mit zuletzt über 16.000 Raubkopien. Diese konnten ausschließlich über die Verlinkung mit dem Online-Portal gefunden und von Nutzern betrachtet werden.
Darüber hinaus war Martin S. für die externe Kommunikation mit Nutzern im Forum und für die interne Kommunikation mit Uploadern und Freischaltern verantwortlich, durch die die Raubkopien auf das Portal gelangten. Durch Kino.to verdiente der aus Leipzig stammende Verurteilte 400.000 Euro in zwei Jahren, von denen ihm nach Abzug der Betriebskosten in etwa die Hälfte übrig blieb. Einnahmen erwirtschaftete Martin S. beziehungsweise Kino.to der GVU zufolge überwiegend aus Abofallen.
Strafmildernde Umstände
Vor dem Gerichtsverfahren gegen Kino.to war Martin S. noch nie strafrechtlich in Erscheinung getreten. Außerdem legte der Angeklagte ein zwar spätes, aber umfangreiches Geständnis ab. Dieser Umstand wirkte sich ebenso strafmildernd aus wie seine familiäre Bindung an den Hauptinitiator von Kino.to.
Das aktuelle Urteil ist schon der zweite Schuldspruch gegen die Hintermänner des stillgelegten Streaming-Portals. In der letzten Woche wurde bereits ein 33-jähriger Webdesigner zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt. Erst Anfang November verhafteten die Ermittler zudem den letzten Verdächtigen in Zusammenhang mit Kino.to. Die GVU fordert derweil Maßnahmen, um den neu entstandenen Streaming-Diensten im Netz die Finanzierungsmöglichkeiten zu nehmen.







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insgesamt 7 BeiträgeZitat: Befassen Sie sich doch mal bitte etwas genauer mit den von Ihnen angesprochenen Urteilen und überhaupt mit dem Thema Rechtsstaat, bevor Sie hier solche populistische Stammtischparolen...
Befassen Sie sich doch mal bitte etwas genauer mit den von Ihnen angesprochenen Urteilen und überhaupt mit dem Thema Rechtsstaat, bevor Sie hier solche populistische Stammtischparolen verkünden.....
Wie kann es sein, das unser Staat primär als Geldeintreiber handelt? Vergewaltiger werden freigesprochen, ja sogar Mitglieder von Gruppen wie Bandidos und Hells Angels kommen davon wenn ausversehen mal ein Bulle tot...
Und ich würde vorschlagen, dass sie sich die Artikel genauer durchlesen. In diesem Fall wurde der Angeklagte wegen Körperverletzung mit Todesfolge verurteilt und nicht wegen Mord, da er keinen Tötungsvorsatz...
Die beschriebene Geschichte ging jetzt gerade erst durch die Medien. Ist allerdings kein netzwelt-Thema, deshalb bei uns nicht zu finden. Würde vorschlagen, Sie geben "20 Cent Mord" in die Suchmaschine Ihres...