Einstweilige Verfügung abgelehnt
Rückschlag für Apple: Kein Verkaufsverbot für Samsung-Produkte in den USA
In den USA begann der Rechtsstreit zwischen Apple und Samsung, der sich inzwischen auf eine Vielzahl von Ländern ausgeweitet hat. Apple fordert in den USA mit einer einstweiligen Verfügung ein Verkaufsverbot mehrerer Smartphones und des Galaxy Tab 10.1 von Samsung. Jetzt lehnte eine Richterin den Antrag von Apple ab.
In den USA kann Samsung erst einmal weiter das Galaxy Tab 10.1, das Galaxy S 4G , das Infuse 4G und das Droid Charge verkaufen. Das Weihnachtsgeschäft geht Samsung und den Mobilfunkanbietern in den USA also nicht durch die Lappen. Sowohl Verizon als auch T-Mobile USA wandten sich zuvor an das Gericht und bezogen klar Stellung für Samsung. Ein Argument dabei war das Weihnachtsgeschäft.
Kein irreparabler Schaden für Apple
Die zuständige Richterin Lucy Koh lehnte die einstweilige Verfügung von Apple ab, da nicht bewiesen werden konnte, dass ein Verkauf der Samsung-Produkte irreparablen Schaden für Apple bedeuten würde. Apple stützte sich bei seinem Antrag auf eine einstweilige Verfügung vor allem auf Patente, die mit dem Design des iPhones und iPads zusammenhängen. Apple bezeichnet die Produkte von Samsung als dreiste Kopie.
Der Rechtsstreit in den USA ist damit allerdings noch nicht beendet. Die Richterin lehnte lediglich eine einstweilige Verfügung ab, die ein sofortiges Verkaufsverbot zur Folge hätte. Die Hauptverhandlung in dem Fall steht dagegen noch aus. Die Richterin erklärte in ihrem Urteil, dass Apple hier durchaus Erfolg haben könnte. Bei einem Design- und einem Software-Patent erklärte die Richterin, dass diese wahrscheinlich gültig seien und Samsung in der Tat dagegen verstöße. Gegen die beiden anderen Design-Patente verstößt Samsung aus Sicht der Richterin zwar vermutlich auch, allerdings schätzt sie diese als ungültig ein.
Samsung begrüßt das Urteil
Gegenüber der Nachrichtenagentur Reuters berief sich die Apple-Sprecherin Kristin Huguet auf bisherige Stellungnahmen des Unternehmens zu dem Rechtsstreit. Eine konkrete Stellungnahme bezüglich des Urteils gab sie nicht ab. Samsung dagegen ließ einigen US-Medien bereits eine Stellungnahme zukommen, in der der Hersteller die Entscheidung begrüßt. "Dieses Urteil bekräftigt unsere lange vertretene Ansicht, dass es Apples Argumenten an Substanz fehlt", heißt es dort.
In Deutschland darf das Galaxy Tab 10.1 derzeit nicht verkauft werden und auch gegen das Galaxy Tab 10.1N geht Apple inzwischen rechtlich vor. In Australien wurde das Verkaufsverbot des Samsung-Tablets zwar aufgehoben, allerdings wurde der Verkaufsstopp jetzt wieder verlängert, da Apple gegen die Aufhebung Einspruch eingelegt hat. Ursprünglich sollte das Tablet ab dem 2. Dezember wieder in Australien verkauft werden dürfen.


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